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  TU Spektrum  
   
Juniorprofessoren am Start   v.l.: Dr. Dirk Rübbelke, Dr. Klaus Kreulich, Dr. Jan Kunzmann, Dr. Robert Baumgartl, Dr. Milos Reznik, Dr. Matthias Richter, Dr. Thomas Steger und Dr. Claire O'Reilly
Foto: Christine Kornack
Acht Chemnitzer Nachwuchswissenschaftler stehen am Beginn einer neuen akademischen Laufbahn- Sachsen wehrt sich gegen die geplante Abschaffung der Habilitation  

(MSt/AF) Die neue Berufsbezeichnung „Juniorprofessor“ ist eine Erfindung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ob sich die auf sechs Jahre befristeten Stellen auch als „Königsweg“ für den Hochschullehrernachwuchs beweisen werden, bleibt abzuwarten.
Obwohl die verfassungsrechtliche Überprüfung der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetz noch aussteht, sind die Bundesländer längst dabei, „Juniorprofessoren“ zu berufen beziehungsweise entsprechende Nachwuchswissenschaftler- stellen zu besetzen.
Eine Besonderheit gibt es beispielsweise in Sachsen: Während Professoren bisher durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst berufen wurden, bedarf die Einstellung der „Juniorprofessoren“ in Zukunft nur noch des Einvernehmens zwischen Wissenschaftsministerium und Hochschulleitung.

Bund und Hochschulen
teilen sich die Kosten

Diese Nachwuchswissenschaftler werden für die die Dauer von sechs Jahren durch Sachmittel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Insgesamt stellt das BMBF bundesweit 180 Millionen Euro für die ersten 3.000 Juniorprofessuren zur Verfügung. Die bereits im vergangenen Jahr eingestellten Wissenschaftler kamen in den Genuss der Vorgriffsförderung aus dem Jahr 2001 und erhielten für die Erstausstattung einen Zuschuss von etwa 76.600 Euro. Das Nachfolgeprogramm des Bundes sieht jetzt noch 60.000 Euro pro Juniorprofessur vor. Diese Mittel sind zur Beschaffung von Sachmitteln für Forschungszwecke der Nachwuchswissenschaftler

 
einzusetzen. Die Personalmittel bringen die Hochschulen selbst auf.

Schnelle Stellenbesetzungen in Chemnitz

An Sachsens Universitäten gibt es insgesamt bald 47 auf diese Weise geförderte Nachwuchswissenschaft-ler – vor allem in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen. Davon wurden bis jetzt zwanzig Stellen vom sächsischen Wissen-schaftsministerium genehmigt. Sie sind bereits oder werden derzeit besetzt - acht an der Universität Leipzig, acht an der TU Chemnitz, zwei an der TU Dresden und zwei an der TU Freiberg. Die Nachwuchswissenschaftler dürfen jedoch erst dann offiziell den Titel Juniorprofessor“ tragen, wenn das Sächsische Hochschulgesetz entsprechend geändert wird.

Hochschullehrer einer neuen Generation

An der Chemnitzer Uni waren von Beginn des Wintersemesters an drei Hochschullehrer der neuen Generation mit an Bord: Dr. Dirk Rübbelke als Juniorprofessor für Europäische Wirtschaft, Dr. Thomas Steger als Juniorprofessor für Europäisches Management

 

und Dr. Matthias Richter als neuer Juniorprofessor für Finanzmathematik. „Es ist spannend, Neuland zu betreten“, findet Matthias Richter, der sich auf den engen Kontakt zu den Studierenden freut. Zum Semesterbeginn wechselte er von der Bauhaus-Uni-versität Weimar nach Chemnitz, wo er einst studierte und promovierte. „Es ist schön, wieder hier zu sein.“ Auch die Wirtschaftswissenschaftler Dirk Rübbelke und Thomas Steger kennen die TU bestens. Bevor Dr. Rübbelke seine Juniorprofessur besetzte, war er zuletzt als wissenschaftlicher Assistent an der Professur für Wirtschaftspolitik tätig. Für seine Promotion wurde er zudem mit dem Universitätspreis 2002 ausgezeichnet. Auch Dr. Steger arbeitete bereits seit 1993 an der Professur für Organisation und Arbeitswissenschaft als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als wissenschaftlicher Assistent.
Im Laufe des Wintersemesters sind weitere fünf Juniorprofessoren hinzugekommen: Dr. Claire O'Reilly aus Irland (Interkulturelles Training, siehe auch Seite 22), Dr. Milos Reznik aus Prag (Europäische Regionalge-
schichte mit besonderer Berücksichtigung des böhmisch-sächsischen

  Grenzraumes, siehe auch Seite 22), Dr. Jan Kunzmann (Struktonik), Dr. Robert Baumgartl (Echtzeitsysteme) und Dr. Klaus Kreulich (Digitale
Medienproduktionsprozesse, siehe auch Seite 10). Mindestens sechs weitere “Juniorprofessuren“ sollen 2003 folgen.

Sachsen klagt

Das Bundesverfassungsgericht muss nun über einen Normenkontrollantrag der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes entscheiden. Grund: Der Bund will Juniorprofessuren als Regeleinstellungs- voraussetzung für Professorenstellen einführen, Habilitationen nur noch übergangsweise bis 2010 berücksichtigen und damit die Habilitation faktisch abschaffen.
Sachsen ist dafür, dass in den geisteswissenschaftlichen Fächern in der Regel - wie bislang - die Habilitationsschrift als Nachweis besonderer wissenschaftlicher Leistungsfähigkeit Grundlage für die Übertragung des Professorenamtes ist. Dagegen erkennt Sachsen an, dass in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern diesbezügliche Fähigkeiten auch auf andere Weise nachgewiesen werden können.

 
TU-Spektrum 1/2003 7
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