| Juniorprofessoren
am Start |
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v.l.:
Dr. Dirk Rübbelke, Dr. Klaus Kreulich, Dr. Jan Kunzmann,
Dr. Robert Baumgartl, Dr. Milos Reznik, Dr. Matthias Richter,
Dr. Thomas Steger und Dr. Claire O'Reilly
Foto: Christine Kornack |
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(MSt/AF) Die neue Berufsbezeichnung „Juniorprofessor“
ist eine Erfindung des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung. Ob sich die auf sechs Jahre befristeten
Stellen auch als „Königsweg“ für
den Hochschullehrernachwuchs beweisen werden, bleibt
abzuwarten.
Obwohl die verfassungsrechtliche Überprüfung
der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetz noch
aussteht, sind die Bundesländer längst dabei,
„Juniorprofessoren“ zu berufen beziehungsweise
entsprechende Nachwuchswissenschaftler- stellen zu besetzen.
Eine Besonderheit gibt es beispielsweise in Sachsen:
Während Professoren bisher durch das Sächsische
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst berufen
wurden, bedarf die Einstellung der „Juniorprofessoren“
in Zukunft nur noch des Einvernehmens zwischen Wissenschaftsministerium
und Hochschulleitung.
Bund und Hochschulen
teilen sich die Kosten
Diese Nachwuchswissenschaftler werden für die
die Dauer von sechs Jahren durch Sachmittel vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Insgesamt stellt das BMBF bundesweit 180 Millionen Euro
für die ersten 3.000 Juniorprofessuren zur Verfügung.
Die bereits im vergangenen Jahr eingestellten Wissenschaftler
kamen in den Genuss der Vorgriffsförderung aus
dem Jahr 2001 und erhielten für die Erstausstattung
einen Zuschuss von etwa 76.600 Euro. Das Nachfolgeprogramm
des Bundes sieht jetzt noch 60.000 Euro pro Juniorprofessur
vor. Diese Mittel sind zur Beschaffung von Sachmitteln
für Forschungszwecke der Nachwuchswissenschaftler
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| einzusetzen.
Die Personalmittel bringen die Hochschulen selbst auf.
Schnelle Stellenbesetzungen in Chemnitz
An Sachsens Universitäten gibt es insgesamt bald
47 auf diese Weise geförderte Nachwuchswissenschaft-ler
– vor allem in natur- und ingenieurwissenschaftlichen
Disziplinen. Davon wurden bis jetzt zwanzig Stellen
vom sächsischen Wissen-schaftsministerium genehmigt.
Sie sind bereits oder werden derzeit besetzt - acht
an der Universität Leipzig, acht an der TU Chemnitz,
zwei an der TU Dresden und zwei an der TU Freiberg.
Die Nachwuchswissenschaftler dürfen jedoch erst
dann offiziell den Titel Juniorprofessor“ tragen,
wenn das Sächsische Hochschulgesetz entsprechend
geändert wird.
Hochschullehrer einer neuen Generation
An der Chemnitzer Uni waren von Beginn des Wintersemesters
an drei Hochschullehrer der neuen Generation mit an
Bord: Dr. Dirk Rübbelke als Juniorprofessor für
Europäische Wirtschaft, Dr. Thomas Steger als Juniorprofessor
für Europäisches Management |
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und Dr. Matthias Richter als neuer Juniorprofessor
für Finanzmathematik. „Es ist spannend, Neuland
zu betreten“, findet Matthias Richter, der sich
auf den engen Kontakt zu den Studierenden freut. Zum
Semesterbeginn wechselte er von der Bauhaus-Uni-versität
Weimar nach Chemnitz, wo er einst studierte und promovierte.
„Es ist schön, wieder hier zu sein.“
Auch die Wirtschaftswissenschaftler Dirk Rübbelke
und Thomas Steger kennen die TU bestens. Bevor Dr. Rübbelke
seine Juniorprofessur besetzte, war er zuletzt als wissenschaftlicher
Assistent an der Professur für Wirtschaftspolitik
tätig. Für seine Promotion wurde er zudem
mit dem Universitätspreis 2002 ausgezeichnet. Auch
Dr. Steger arbeitete bereits seit 1993 an der Professur
für Organisation und Arbeitswissenschaft als wissenschaftlicher
Mitarbeiter und später als wissenschaftlicher Assistent.
Im Laufe des Wintersemesters sind weitere fünf
Juniorprofessoren hinzugekommen: Dr. Claire O'Reilly
aus Irland (Interkulturelles Training, siehe auch Seite
22), Dr. Milos Reznik aus Prag (Europäische Regionalge-
schichte mit besonderer Berücksichtigung des böhmisch-sächsischen
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Grenzraumes, siehe auch Seite 22), Dr. Jan Kunzmann (Struktonik),
Dr. Robert Baumgartl (Echtzeitsysteme) und Dr. Klaus Kreulich
(Digitale
Medienproduktionsprozesse, siehe auch Seite 10). Mindestens
sechs weitere “Juniorprofessuren“ sollen 2003
folgen.
Sachsen klagt
Das Bundesverfassungsgericht muss nun über einen
Normenkontrollantrag der Länder Bayern, Sachsen
und Thüringen gegen die fünfte Novelle des
Hochschulrahmengesetzes entscheiden. Grund: Der Bund
will Juniorprofessuren als Regeleinstellungs- voraussetzung
für Professorenstellen einführen, Habilitationen
nur noch übergangsweise bis 2010 berücksichtigen
und damit die Habilitation faktisch abschaffen.
Sachsen ist dafür, dass in den geisteswissenschaftlichen
Fächern in der Regel - wie bislang - die Habilitationsschrift
als Nachweis besonderer wissenschaftlicher Leistungsfähigkeit
Grundlage für die Übertragung des Professorenamtes
ist. Dagegen erkennt Sachsen an, dass in natur- und
ingenieurwissenschaftlichen Fächern diesbezügliche
Fähigkeiten auch auf andere Weise nachgewiesen
werden können. |