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Anwesenheitslisten haben keinerlei rechtliche Grundlage

In den letzten Wochen, so haben uns Studierende immer wieder erzählt, wurde es in manchen Veranstaltungen wieder einmal zur scheinbaren "Normalität" seitens der Dozenten, von den Teilnehmern/innen die Eintragung in Anwesenheitslisten zu verlangen. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklung möchte euch der Fachschaftsrat der Philosophischen Fakultät noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Führen solcher Listen keinerlei rechtliche Grundlage besitzt und euch daraus resultierend auch kein Ausschluss von Prüfungen angedroht werden kann. Sollte es in euren Studiengänge derartige Vorfälle geben, so bitte wir euch darum, uns darüber zu informieren. Schickt uns einfach eine Mail (fsrphil@tu-chemnitz.de) und sagt uns, welcher Dozent in welcher Veranstaltung eine Anwesenheitsliste führt und ob es eventuell sogar bereits Schwierigkeiten deshalb gegeben hat.
Übrigens: Die Verankerung einer Anwesenheitspflicht in den Studien- und Prüfungsordnungen eures Studiengangs ist kein Argument für die Zulässigkeit derartiger Listen, auch wenn dies seitens der Professoren/Dozenten gerne behauptet wird.

Um euch auch ein wenig die Angst zu nehmen, verweisen wir für euch auf zwei wichtige Schreiben zum Thema.

1. Der Prorektor für Lehre, Forschung und Weiterbildung, Prof. Dr. Albrecht Hummel, hat bereits in einem Rundschreiben am 26.11.2009 darauf hingewiesen, dass das Anlegen und Führen von Anwesenheitslisten zu unterlassen ist. Das komplette Schreiben gibt es hier.

2. Der SPD-Landtagsabgeordnete Holger Mann hatte in der Sitzung des sächsischen Landtages vom 10. Dezember 2009 eine Anfrage betreffend der Präsenzpflicht in Lehrveranstaltungen an die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer, gestellt. In der Antwort stellt die Ministerin eindeutig klar, dass das Führen derartiger Listen nicht durch das "Neue sächsische Hochschulgesetz" gedeckt ist. Das ausführliche Schreiben könnt ihr euch hier ansehen. (PDF Seite 86f)