Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Lehrveranstaltungen Anwesenheitslisten herumgereicht werden, in denen sich alle Teilnehmer eintragen sollen (teils sogar mit Matrikelnummer und/oder Nutzerkennzeichen). Zum einen widerspricht dieses Vorgehen jeglichen Datenschutzbestimmungen, zum anderen gibt es im Freistaat Sachsen keinerlei rechtliche Grundlage für die Kontrolle der Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen.
Im Zuge des Bildungsstreikes 2009 hat sich der damalige Prorektor für Lehre, Studium und Weiterbildung, Prof. Dr. A. Hummel, in einem Schreiben dazu geäußert, und die Dozenten an der TU Chemnitz aufgefordert, die Anwesenheitskontrollen einzustellen.
“Die Führung von Anwesenheitslisten zur Ermittlung, ob Studierende regelmäßig Lehrveranstaltungen, Seminaren oder Ähnlichem beigewohnt haben, ist nur auf freiwilliger Basis zulässig. Insbesondere darf der Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme von Studierenden an solchen Veranstaltungen nicht zur Voraussetzung einer Zulassung zu Hochschulprüfungen gemacht werden.“ (Prof. Sabine von Schorlemer, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, am 10. Dezember 2009)
Wir fordern euch auf die Dozenten darauf hinzuweisen und Anwesenheitskontrollen zu melden!