Zur Unterscheidung zwischen radikalen und extremistischen Parteien sucht die Studie nach einem Raster, das eine möglichst zweifelsfreie Abgrenzung zwischen radikalen und extremistischen Parteien anbietet. Unabdingbar für die Beantwortung wird eine Definition der Termini sein. Ist eine Unterscheidung praktikabel, die Extremismus als Antithese zum demokratischen Verfassungsstaat definiert, während Radikalismus durch eine partielle Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geprägt wird? Kann Gewaltbejahung als grundlegende Bedingung zur Feststellung des extremistischen Charakters einer politischen Gruppierung gelten? Sind extremistische Parteien durch eine Negierung der Binnenpluralität geprägt, während sie bei radikalen Vereinigungen garantiert oder zumindest teilweise vorhanden ist? Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen gegenwärtiger wissenschaftlicher Forschung ist vonnöten.
Zur Bearbeitung der ausgewählten politischen Gruppierungen wird ein Vergleich der ideologischen Basis, der inneren Struktur, von Programmatik und öffentlichem Auftreten vorgenommen. Er zielt auf eine Darstellung der Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen den vier politischen Gruppierungen ab. Es bedarf der Klärung, ob bzw. wo es in einzelnen Teilbereichen Überschneidungen gibt, während sich die Parteien in anderen Gebieten sichtbar voneinander unterscheiden. Nach einer Darstellung auf der Ebene der einzelnen Parteien werden die Erkenntnisse im Anschluss miteinander verglichen. Dies verspricht zu beantworten, ob Unterschiede zwischen den Gruppierungen am linken bzw. rechten Rand eher durch ihr Verhältnis zum demokratischen Verfassungsstaat, oder durch ihre ideologische Prägung hervorgerufen werden. Damit soll der radikale bzw. extremistische Charakter der Flügelparteien auf beiden Seiten veranschaulicht werden.