Der Prüfungsausschuss ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung zuständig, unter anderem für:
Einige dieser Aufgaben hat der Prüfungsausschuss zur Erledigung an die Vorsitzende übertragen. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Fachsemestereinstufung, Ausgabe und Verlängerung der Abschlussarbeit sowie Fristverlängerungen im Prüfungsverfahren.
Der Prüfungsausschuss ist in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen, Ausgangs- und Widerspruchsbehörde.