Professur Europäische Regierungssysteme im Vergleich






Promotionskolleg "Politik- und Parteienentwicklung in Europa"

Ref. jur. Nadine Stückrath

Effektiver Individualrechtsschutz im Europarecht Stand - Entwicklung - Perspektiven

Der Rechtsschutz im Europarecht ist mehrdimensional strukturiert1: Auf europäischer Ebene steht der Rechtsweg zu den europäischen Gerichten (EuGH i.w.S., EGMR) offen, die Rechtsschutz nach Maßgabe der ihnen jeweils vorgegebenen Organisations- und Verfahrensregeln (EU-/EG-Vertrag, EuGH-Satzung bzw. EMRK mit den jeweiligen Verfahrensordnungen) gewähren, und dies mitunter im unmittelbaren Zugriff für den einzelnen (Unions-)Bürger. Der Rechtsschutz des Einzelnen in "europäischen Angelegenheiten" wird aber auch durch die nationalen Gerichte nach den Regeln des nationalen Prozessrechts gewährt. Das nationale Prozessrecht und seine Anwendung sind wiederum zunehmend dem Prozess der "Europäisierung", d.h. dem Prozess der Neuinterpretation, Inhaltsänderung und Substituierung durch das Recht der Europäischen Gemeinschaft, ausgesetzt. Zudem legt die Europäische Menschenrechtskonvention als einen Rechtsschutzstandard fest, an dem die Rechtsschutzgewährung auf nationaler und – jedenfalls mittelbar – auf europäischer Ebene auszurichten ist. Dieses komplexe, in seinem Zusammenwirken dynamische und volatile Gesamtsystem europäischen Individualrechtsschutzes will das Dissertationsvorhaben im Lichte des Leitbildes eines möglichst effektiven Rechtsschutzes beleuchten und auf seine rechtspraktische Kohärenz untersuchen.

Anlass hierzu bieten die beobachtbaren Veränderungen im europäischen Rechts- und Kulturraum. Neue Herausforderungen eines zeitgerechten Rechtsschutzes zeichnen sich ab: Angesichts der sich ergießenden Flut an Gemeinschaftsrechtsakten ist heute eine weitreichende "Gemeinschaftsrechtsbetroffenheit" des einzelnen Unionsbürgers zu konstatieren. Vor dem Hintergrund der fortwährenden Ausweitung der Handlungsbefugnisse der EG wird die zunehmende Relevanz offenkundig, der sich das europäische Rechtsschutzsystem gegenübersieht (Aspekt der Quantität europäischen Hoheitshandelns). Die gegenwärtige Konzeption des europäischen Rechtsschutzsystems sieht sich vor das Problem gestellt, mit einer rasanten Herausbildung neuer hoheitlicher Handlungsstrukturen und Handlungsmodifikationen in Europa Schritt halten zu müssen (Aspekt der Qualität europäischen Hoheitshandelns). Effektiver Rechtsschutz gegen hoheitliches Handeln der EG und das (gemeinschaftsrechtlich determinierte) Handeln nationaler Hoheitsträger muss auch zukünftig, z.B. angesichts der vermehrt auftretenden Verwaltungskooperation auf vertikaler und horizontaler Ebene und der verstärkten judiziellen Zusammenarbeit, gewährleistet sein.

Dies sind Herausforderungen einer Zeit, in der die eigenen Kräfte der Justiz stark angespannt und die Rufe nach rechtzeitigem Rechtsschutz unüberhörbar sind. Sie werfen mit Nachdruck die Frage auf, ob die derzeit bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausreichend sind bzw. auch in Zukunft ausreichen werden, um dem Einzelnen einen an Effektivität orientierten Rechtsschutz gewährleisten zu können.

Die einzelnen Dimensionen des europäischen Rechtsschutzsystems, insonderheit das EG-vertragliche Rechtsschutzsystem, wurden in diesem Zusammenhang bereits mehrfach kritisch durchleuchtet.2 Die Grundlagen sind indes bis heute im Wesentlichen unverändert geblieben. So sind die Schließung punktueller Rechtsschutzlücken ebenso wie die Frage nach einer Neukonzeption des europäischen Rechtsschutzsystems gerade auch im Blick auf den (neuen) Vertrag von Lissabon3 eine anhaltend aktuelle Themenstellung europäischer Rechtsentwicklung.

  1. Vgl. Dörr/Lenz, Europäischer Verwaltungsrechtsschutz, 2006, Rn. 3 ff.; Dörr, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, 2006, Einleitung, Rn. 2 ff.; ders., DVBl. 2008, 1401 (1401 f.); auch Brenner, LKV 2002, 304 (305).
  2. Vgl. z.B. Dauses, Empfiehlt es sich, das System des Rechtsschutzes u. der Gerichtsbarkeit in der EG, insb. die Aufgaben der Gemeinschaftsgerichte u. der nationalen Gerichte, weiterzuentwickeln?, DJT-Gutachten 1994, Band I, Teil D; Allkemper, Rechtsschutz des einzelnen nach dem EG-Vertrag, 1995.
  3. Vertrag v. Lissabon zur Änderung des EU- u. des EG-Vertrages, unterzeichnet in Lissabon am 13.12.2007 (ABl. EU Nr. C 306 v. 17.12.2007, S. 1 ff.); abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C: 2007:306:SOM:DE:HTML. Der Vertrag soll am 01.01.2009 in Kraft treten.