Wer sie nicht kennt, wird sich beim ersten Anblick von Eszet Schnitten
fragen, was tun mit diesen dünnen Schokoladenscheibchen? Die Antwort:
Als Alternative zum klebrig matschigen Nutella auf das Frühstücksbrötchen
legen. Doch bald schon könnte die Süßigkeit der Rechtschreibreform
zum Opfer fallen, denn die Kultusministerkonferenz hat nun Klage gegen die
Kölner Sarotti GmbH eingereicht.

Bilder: Angela Lehmann
Der Name der Schokoladentafeln
sei, so die Hüter der deutschen Sprache, in Anbetracht der schwierigen
Akzeptanzlage der neuen Rechtschreibung ein großes Ärgernis und
sorge gerade bei Kindern und jüngeren Schülern für erhebliche
Verwirrung. Das Ziel, die deutsche Orthographie zu vereinfachen, indem der
Buchstabe ß stark dezimiert wird und nur noch nach langem Vokal
und nach Diphthong erscheint, würde durch eine erhöhte Präsenz
in den Köpfen der Schreiber gefährdet. Fehler, Chaos, Anarchie könnten
die Folgen sein.
Ein Pressesprecher
der Sarotti GmbH bestätigte die Gerüchte, dass bereits kurz nach
Unterzeichnung der Absichtserklärung zur neuen Regelung im Jahr 1996
eine Abmahnung seitens der Kommission an den Schokoladenhersteller verschickt
wurde. Damals, so der Sprecher weiter, nahm man die Sache leider nicht ernst
genug und der Fall wurde zunächst vergessen.

Nun soll laut Forderung
der Kläger der Name der Tafeln bis spätestens 1. August 2005, dem
Datum der endgültigen Einführung der neuen Regelung, geändert
werden. Das Urteil in diesem Fall steht zwar noch aus, aber aus Kreisen der
Süßwarenindustrie ist zu vernehmen, dass bereits erste Entwürfe
zur Änderung des Namens vorliegen. So ist es wahrscheinlich, dass im
Falle einer Verurteilung der Name des Konfekts in EsEs Schnitte geändert
würde. In einem solchen Fall könne sich jedoch laut einer bislang
unbestätigten Äußerung seitens des Deutschen Verfassungsschutzes
der Hersteller auf eine weitere Klage gefasst machen.
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Veröffentlicht am 18.01.2005
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