RATGEBER
Bericht

 

Verschlüsselte Botschaften der Personalchefs?

Die geheime Sprache der Arbeitszeugnisse

Von Norma Höhle

Thomas Meier freute sich: Sein Personalsachbearbeiter hat ihn seiner Meinung nach wirklich sehr gut eingeschätzt. "Seine Aufgaben erledigte er mit Sorgfalt und Genauigkeit", heißt es im zweiten Absatz. Voller Enthusiasmus bewarb er sich sogleich am folgenden Tag bei einer neuen Firma. Die Enttäuschung war groß, als man ihn drei Wochen später mit den üblichen Begründungen ablehnte. Auch alle anderen Versuche, wieder einen Job zu bekommen, schlugen fehl. Meier verfiel ins Grübeln: "Irgend etwas stimmt an meinen Unterlagen nicht!" Meinte es der Verfasser seines Arbeitszeugnisses doch nicht so gut mit ihm? Daraufhin schaute er sich das Dokument mit Hilfe eines Ratgebers genauer an. Ihm wurde schnell klar, dass die wohlklingenden Formulierungen in Wirklichkeit alles andere als positiv waren. "... mit Sorgfalt und Genauigkeit" entspricht gerade mal der Schulnote "Vier".

Er fühlte sich über den Tisch gezogen, hatte er doch jahrelang im Betrieb gearbeitet und stets sein Bestes gegeben.

Keine Frage, die Bedeutung der Arbeitszeugnisse nimmt nicht zuletzt durch den Anstieg der Arbeitslosenzahlen und dem Kampf um verbleibende Stellen zu. Denn ein einfacher Nachweis sowie ein qualifiziertes Zeugnis sind unerlässlich für die persönliche Positionierung am Markt. Gerade deshalb ist es wichtig, sich mit dem Inhalt der eigenen Beurteilung gründlich auseinander zu setzen. Auch wenn dies immer verneint wird, es gibt sie doch: Die Geheimsprache in Arbeitszeugnissen!

Mit ein wenig Übung kann man sie entschlüsseln, aber nicht jeder erkennt auf Anhieb die so genannten "geheimen" Aussagen der Formulierungen. Negative Vorkommnisse, Eigenschaften und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers werden "durch die Blume" so ausgedrückt, dass der ungeübte Betrachter einen völlig positiven Eindruck erhält. Die erfahrenen Leser hingegen decken versteckte Botschaften sofort auf. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich mit dem Zeugnis und dem versteckten Sprach-Code gründlich vertraut zu machen. Dabei sollte man versuchen, auch zwischen den Zeilen zu lesen, denn oftmals sind besondere Kombinationen von Redewendungen und Auslassungen einzelner Passagen ausschlaggebend für das Gesamturteil.

Letztendlich muss man beachten, dass diese Zeugnissprache bei allen Personalleitern als "Standard" angesehen wird und jede noch so kleine Abweichung davon negativ auffallen kann. Um dem vorzubeugen hat der Arbeitnehmer das Recht, ein derart standardisiertes Schreiben zu verlangen.

Damit der Bewerber beim nächsten Vorstellungsgespräch nicht unverhofft aus allen Wolken fällt, sollten ihm einige wichtige "Formeln" und "Geheimcodes" sowie deren Übersetzung geläufig sein. Einige Beispiele zur Verdeutlichung:


Formulierung
Bedeutung
Er zeigte für die Arbeit Verständnis. 
Er war faul und hat nichts geleistet.
Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
Er hat getan, was er konnte. Dabei kam aber nicht allzu viel heraus.
Die Aufgaben, die ihm übertragen waren, erledigte er zu unserer Zufriedenheit.    
Er konnte nur bestimmte, leichte Aufgaben übernehmen.
Im Kollegenkreis galt er als hervorragender Mitarbeiter. 
Er war für seinen Vorgesetzten ein schwerer Brocken.
Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.  
Er war ein Bürokrat und Eigeninitiative ist für ihn ein Fremdwort.



Eine besonders negative Bewertung und zudem abfällige Hinweise auf das Verhalten des Arbeitnehmers stecken in diesen Sätzen:

Formulierung 
Bedeutung
Für die Belange der Belegschaft bewies er Einfühlungsvermögen.
Er suchte sexuellen Kontakt im Betrieb.
Er hat in seinem wie auch im Interesse der Firma gearbeitet.  
Damit werden Unregelmäßigkeiten angedeutet.
Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
Er hat schlichtweg versagt.


     
Für die Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten gibt es auch besondere sprachliche Vorgaben, denen eine Note von Eins bis Sechs gleichgesetzt wird. So kann der neue Arbeitgeber bessere Vergleiche unter den Bewerbern ziehen. Bei diesen Aussagen gilt der Grundsatz: Gezieltes Weglassen und Unterschlagen bestimmter Wendungen sind inhaltlich meist weniger positiv aufzufassen. Wenn es heißt: "Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt", dann ist das die Note Eins. "...zu unserer vollen Zufriedenheit..." bedeutet Zwei, und "...zu unserer Zufriedenheit..." lediglich nur Note Vier.

Die Beispiele zeigen deutlich, wie unterschiedlich ein Arbeitszeugnis formuliert werden kann und wie einheitlich letztendlich die Bedeutungen sind.

Fühlt man sich als Arbeitnehmer danach zu Unrecht beurteilt, sollte man sich zuerst professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen und anschließend den Gang zum Arbeitgeber wagen.

Veröffentlicht am 18.12.2002
© Copyright by LEO. Alle Rechte vorbehalten.



 

 

 

Mehr Text, weniger RahmenMeinung zum ArtikelNewsletter abonnierenArtikel versenden