Anmerkungen/Hinweise zum Studienschwerpunkt
‚Allgemeine Erziehungswissenschaft’ (BA Pädagogik)
(maskuline Ausdrücke gelten in analoger Form für feminine Bezeichnungen)
Laut den Studiendokumenten erfolgt gegen Ende des 3. Semesters im BA Pädagogik die Wahl eines Studienschwerpunktes. In der fachlichen Ausrichtung des gewählten Studienschwerpunktes sind das Pflichtpraktikum, das Projekt und die Bachelorarbeit zu absolvieren. Inhaltlich fokussiert die Allgemeine Erziehungswissenschaft hierbei grundlegende Fragen von Erziehung, Bildung, Lernen und Beratung, die über die verschiedenen pädagogischen Teildisziplinen hinausreichen.
Bei allgemeinen Fragen zum Studienschwerpunkt und zur Wahl desselben wenden Sie sich bitte an:
Katja Lieber (Rh. 41/109)
Das Praktikum im Studienschwerpunkt ‚Allgemeine Erziehungswissenschaft’
Im Zuge des Studienschwerpunktes ist ein Pflichtpraktikum im Umfang von 160 Stunden (in Vollzeit oder Teilzeit möglich) in einer entsprechenden Einrichtung zu absolvieren. Allgemeine Hinweise zum Praktikum/Praktikumsbericht sowie Formulare zum Praktikantenvertrag und zur Praktikumsbestätigung finden Sie auf den Seiten des Instituts.
Bei Fragen zum Praktikum und zur Wahl geeigneter Praktikumseinrichtungen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Carola Weise (Rh. 41/106)
Dr. Andreas Neubert (Rh. 41/111)
Hinweise zum Verlauf:
- Die Suche einer Praktikumseinrichtung erfolgt selbständig; bei Bedarf sollten Stellenausschreibungen an den Aushängen des Praktikantenamtes oder der Professur genutzt werden. Gegebenenfalls können auch die Ansprechpartner zum Praktikum bei der Suche weiterhelfen.
- In jedem Falle sollte vor der Unterzeichnung eines Vertrages mit einer Praktikumseinrichtung das persönliche Gespräch mit einem der beiden Ansprechpartner gesucht werden. Ziel des Gespräches ist es, zu klären, inwiefern die ausgesuchte Einrichtung und die dort vorgesehenen Tätigkeiten für ein Praktikum im Studienschwerpunkt ‚Allgemeine Erziehungswissenschaft’ geeignet sind. Als generelle Kriterien für die Wahl der Praktikumseinrichtung können gelten:
- Universitäre/außeruniversitäre erziehungswissenschaftliche Forschungseinrichtungen (wie z. B. DJI, DIPF, etc.),
- Erziehungswissenschaftliche Forschungsgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, Verbände oder Vereine,
- Einrichtungen der Erziehungs-, Bildungs- und Lernberatung,
Da jedoch kaum ausreichend einschlägig erziehungswissenschaftlich orientierte Praktikumseinrichtungen zur Verfügung stehen, ist es auch möglich, Praktika in den pädagogischen Einrichtungen des gesellschaftlichen Alltags zu machen (wie z. B. in Bildungs- und Beratungseinrichtungen in staatlicher/freier Trägerschaft, Ämter/Behörden/Ministerien/Verbände, Einrichtungen der kommunalen Wohlfahrt, usw.). Als bedeutsam für ein Praktikum in diesen Einrichtungen erweist sich hierbei, dass den Praktikanten die Möglichkeit [...]
- zur erziehungswissenschaftlicher Reflexion,
- zur Bearbeitung bzw. Hinterfragung von Erziehungs-, Lern-, Beratungs- und Bildungskonzepten oder
- zur Mitwirkung an der Erstellung von Erziehungs-, Bildungs-, Beratungs- und Lern-konzepten gegeben wird.
- Nach mündlicher Zustimmung der Ansprechpartner kann mit der Praktikumseinrichtung ein entsprechender Praktikantenvertrag abgeschlossen werden. Hierfür kann entweder das Formular auf den Seiten des Instituts oder ein interner Vordruck der Praktikumseinrichtung genutzt werden. Der Vertrag wird nicht von den Vertretern der Professur gegengezeichnet; kann aber zur Sicherheit beim Praktikantenamt der Philosophischen Fakultät (Wilhelm-Raabe-Str.) als Kopie hinterlegt bzw. dort gegengezeichnet werden.
- Nach Unterzeichnung des Praktikumsvertrages sollten einem der Ansprechpartner die Bezeichnung/Titel/Adresse der Praktikumseinrichtung sowie die Termine für Beginn und Ende des Praktikums zur Dokumentation bzw. Archivierung zugesandt werden.
- Nach Beendigung des Praktikums ist ein Praktikumsbericht (Umfang: 15 Seiten) anzufertigen. Hierfür stehen 6 Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung. In diesem Zeitraum muss auch die Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt (vgl. Formular) erfolgen. Das Prüfungsprotokoll ist dem Praktikumsbericht anzuheften/beizulegen. Der Praktikumsbericht ist nicht bei den Ansprechpartnern abzugeben, sondern bei dem Dozenten einzureichen, bei dem das Projekt (vgl. nachfolgende Ausführungen) absolviert wird bzw. wurde.
- Die Note für das Modul ‚Praktikum’ ergibt sich aus der Benotung des Praktikumsberichtes und kann zu gegebener Zeit im Zentralen Prüfungsamt eingesehen werden.
Zusätzlicher Hinweis: Die längere Dauer eines Praktikums ist zwar erwünscht, wird aber durch die universitären Bearbeitungsstellen nicht vermerkt/zertifiziert. Deshalb sollte prinzipiell eine Zertifizierung des Praktikums durch die Praktikumseinrichtung eingefordert werden.
Das Projekt im Studienschwerpunkt ‚Allgemeine Erziehungswissenschaft’
Im Zuge des Studienschwerpunktes ist zudem ein Projekt (im 4. Semester) zu absolvieren, dass durch eine gleichnamige Veranstaltung begleitet wird. Im Rahmen des Projektes werden kleinere Forschungsvorhaben geplant, realisiert und über einen Projektbericht dokumentiert.
Bei Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an den Dozenten, bei dem Sie an der begleitenden Projektveranstaltung teilnehmen.
Hinweise zum Verlauf:
- Wenn möglich, sollte der Forschungsgegenstand im Projekt einen Bezug zum Praktikum aufweisen. Jedoch ist die Kopplung aufgrund der großen Zeitraums, in dem das Praktikum absolviert werden kann, nicht immer möglich und somit nicht verbindlich.
- Aufgrund der potentiellen Möglichkeit einer thematischen Kopplung von Projekt und Praktikum ist prinzipiell der Dozent der begleitenden Projektveranstaltung im 4. Semester verantwortlich für die Entgegennahme des Projekt- wie auch des Praktikumsberichtes.
- Die Teilnahme an der begleitenden Projektveranstaltung ist zwingend; die Bearbeitung des Projektes selbst erfolgt weitgehend selbstständig in kleineren Arbeitsgruppen.
- Das Projekt schließt mit einem Projektbericht (Umfang: 15 Seiten), in dem die Wahl des Forschungsgegenstandes, der Bearbeitungsprozess und das Forschungsergebnis dokumentiert wird. Weitere Hinweise und Hilfestellung erfolgen im Zuge der begleitenden Projektveranstaltung.
- Die Anmeldung zum Projektbericht (vgl. Formular) erfolgt im Zentralen Prüfungsamt; das Prüfungsprotokoll ist dem Projektbericht beizufügen.
Die Bachelorarbeit im Studienschwerpunkt ‚Allgemeine Erziehungswissenschaft’
Im Zuge des Studienschwerpunktes ist auch die abschließende Bachelorarbeit zu verfassen. Das Thema der Arbeit sollte einen klaren forschungswissenschaftlichen Bezug zum Studienschwerpunkt aufweisen und kann an Erkenntnisse bzw. Erfahrungen aus dem Praktikum oder dem Projekt anschließen.
Bei Fragen zur Bachelorarbeit wenden Sie sich bitte an die Lehrenden der Professur ‚Allgemeine Erziehungswissenschaft’, von denen Sie im Zuge der Arbeit betreut werden wollen.
Hinweise zum Verlauf:
- Vor Anmeldung der Bachelorarbeit sollte ein geeignetes Thema ausgewählt und ein Gespräch mit den avisierten Betreuer vereinbart werden.
- Für die offizielle Anmeldung der Bachelorarbeit (vgl. Formular) ist ein zweiter Termin mit dem Betreuer zu vereinbaren, bei dem das genaue Arbeitsthema (respektive Arbeitstitel) offiziell vereinbart und dem ZPA mitgeteilt wird: Zu diesem Gespräch sollten dem Betreuer [...]
- eine vorläufige Gliederung sowie
- ein zweiseitiges Exposé mit mindestens fünf Literaturangaben vorgelegt werden.
- Nach der offiziellen Anmeldung der Bachelorarbeit im ZPA hat der Kandidat 18 Wochen (4 ½ Monate) Zeit, die Arbeit im Umfang von ca. 50 Seiten zu verfassen. Während dieser Zeit können zusätzliche Gespräche mit dem Betreuer der Arbeit vereinbart werden.
- Die Arbeit sollte im Idealfall zu Beginn des Semesters angemeldet werden, in dem der Abschluss des Studiums angestrebt wird. Der Nachweis der Vertiefungsmodule ist zur Anmeldung der Bachelorarbeit nicht notwendig. Der Abschluss aller anderen Module (inkl. Praktikum und Projekt) muss zum Zeitpunkt der Anmeldung jedoch nachgewiesen werden.
- Die Bachelorarbeit ist in drei Exemplaren in maschinenschriftlicher und gebundener Ausfertigung termingemäß im ZPA einzureichen. Das Thema der Bachelorarbeit kann einmal zurückgegeben werden, jedoch nur innerhalb von vier Wochen nach Ausgabe des Themas und nur nach Zustimmung des Betreuers.