Professur Deutsch als Fremd- & Zweitsprache






Master Germanistik

Der Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Master of Arts setzt die Ausbildung des Bachelorstudienganges Germanistik an der TU Chemnitz fort und steht in der Tradition eines umfassenden geisteswissenschaftlichen Studiums, bietet aber in der angestrebten modularisierten Form eine stärkere Vernetzung innerhalb des eigenen Faches und Austausch mit anderen Fächern. Der Masterstudiengang an der TU Chemnitz ermöglicht den Studierenden, ihre fachwissenschaftlichen Kompetenzen zu vertiefen und gleichzeitig ihr Profil zu schärfen. 

Vorraussetzung: Vorraussetzung ist in der Regel ein Hochschulabschluss Bachelor Germanistik an der TU Chemnitz.

Regelstudienzeit: 4 Semester

Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)

Berufliche Möglichkeiten

Das Studium der Germanistik bildet Text-, Kommunikations-, Literatur- und Kulturexperten aus und öffnet vielseitige Berufsmöglichkeiten: von hoch spezialisierten Berufen bis hin zu Berufen, bei denen eher die erworbenen Methodenkompetenzen und berufsbezogenen Qualifikationen im Vordergrund stehen.

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Masterstudiengang

Das Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Masterstudiengang Germanistik vertieft die Kenntnis der sprachlichen Strukturen des Deutschen aus komparativer Perspektive einschließlich einer komparativen Befassung mit für die Sprachvermittlung zentralen Varietäten wie denjenigen der Fach- und Wissenschaftssprache. Aufgrund seiner theoretischen Orientierung ergeben sich für das Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Masterstudiengang Germanistik drei Grundschwerpunkte für Forschung und Lehre: „Struktur“, „Kultur“ und „Vermittlung“, die der Ausbildung praktischer Kompetenzen in der Sprach- und Kulturvermittlung sowie institutionell multipel nutzbarer Kompetenzen und Kenntnisse in den Bereichen der Sprachlehre, Sprachpolitik und Sprachberatung, der Curriculums- und Materialienentwicklung, der interkulturellen Kommunikation und der interkulturell informierten Mediennutzung dienen.

Weiterführende Informationen sind der Studienordnung und der Prüfungsordnung zu entnehmen.