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Gastforscherinnen und Gastforscher am IES

1. Das IES lädt auswärtige KollegInnen für einen begrenzten Zeitraum ein, als Gastforscher/innen am Institut zu arbeiten. Die Einladung kann auch auf Antrag eines/einer interessierten Kollegen/in ausgesprochen werden.

2. Gastforscher/innen können – im Rahmen der Möglichkeiten und ohne rechtlichen Anspruch – die Ressourcen des Instituts nutzen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Nutzung eines Arbeitsplatzes in einem Hilfskraftzimmer (nach Absprache mit den betroffenen Hilfskräften), unter Einschluss von PC-Nutzung (einschl. eigener Nutzungskennung) und Nutzung des vorhandenen Telefons

  • Nutzung der Universitätsbibliothek (soweit diese Möglichkeit Externen eingeräumt werden kann) sowie

  • Unterstützung (im Rahmen der Möglichkeiten) durch die am Institut angesiedelten Sekretariate.

3. Gastforscher/innen erbringen in der Zeit ihres Aufenthalts am Institut Leistungen in Forschung, Lehre oder (internationaler) Kooperation. Um welche Leistungen es sich im Einzelnen handelt, ist der Absprache zwischen dem IES und dem/der Gastforscher/in vorbehalten. Denkbar sind insbesondere

  • Durchführung einer Lehrveranstaltung im Forschungsgebiet, die das ordentliche Lehrprogramm des Instituts ergänzt und mit LP versehen ist, inkl. der Abnahme von Prüfungsleistungen;

  • Auftritt in Lehrveranstaltungen der Institutsangehörigen, um über die Forschungstätigkeit zu berichten;

  • Anfertigung von Zeitschriftenpublikationen, wobei auf den Aufenthalt am Institut hinzuweisen ist;

  • Vermittlung von Kooperationskontakten, inkl. der Anbahnung von Erasmus-Partnerschaften