Die Arbeitsgruppe "Personal" des Hauptpersonalrates beim SMWK gibt folgende Information mit Stand vom 01.08.1999 heraus:

Informationen zur Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (Ost)

Bei der Zusatzrente aus der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) gibt es unterschiedliche Rentenarten:

Die Versorgungsrente ist aufgrund der Höhe der gesetzlichen Rente in der Regel für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern nicht von Bedeutung (etwa bis 2010).

Voraussetzungen für den Bezug einer Versicherungsrente

® nach der Härtefallregelung

(gilt nur für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost, die nach dem 01.12.1936 geboren wurden)

Die Härtefallregelung bewirkt, daß bereits in dem Zeitraum vom 01.01.1997 - 01.01.2002 ein Anspruch auf eine Versicherungsrente entstehen kann, obwohl die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt ist.Eine verhaltensbedingte Kündigung schließt die Anwendung der Härtefallregelung aus.

® aufgrund von Beiträgen

® nach dem Betriebsrentengesetz Achtung: Jede Art von Zusatzrente aus der VBL muß vor dem Renteneintritt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in 76128 Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 19 beantragt werden.
 
 

Beispiele für Versicherungsrente (Zusatzrente) für Vollbeschäftigte

(für Teilzeitbeschäftigte gelten besondere Berechnungsvorschriften)

Die Versicherungsrente nach der Härtefallregelung

Diese monatliche Versicherungsrente beträgt 0,03125 % des Gesamtbruttoentgeltes (einschließlich Zuwendung aber ohne Urlaubsgeld) der letzten 60 Kalendermonate.

1. Beispiel : Das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.1999 aus betriebsbedingten Gründen durch Aufhebungsvertrag oder durch arbeitgeberseitige Kündigung.
 
Jahr
Bruttoentgelt
1995
43.680 DM
1996
44.280 DM
1997
45.000 DM
1998
45.600 DM
1999
46.320 DM
Summe
224.800 DM

Rente aus der VBL: 224.800 DM * 0,0003125 = 70,27 DM pro Monat

Die Versicherungsrente aufgrund von Beiträgen(frühestens wirksam ab 01.01.2002)

Die monatliche Versicherungsrente beträgt 0,03125 % des Gesamtbruttoentgeltes aller Umlagejahre (Pflichtversicherungsjahre in der VBL).

2. Beispiel: Rentenbeginn sei der 01.01.2003, vom 01.01.1997 - 31.12. 2002 betrug das Gesamtbruttoentgelt 280.000 DM .

Rente aus der VBL: 280.000 DM * 0,0003125 = 87,50 DM pro Monat

Die Versicherungsrente nach dem Betriebsrentengesetz(frühestens wirksam ab 01.10.2002)

Diese monatliche Versicherungsrente beträgt 0,4 % des durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes der letzten drei Kalenderjahre multipliziert mit der Anzahl der Umlagejahre. Als Umlagejahr zählen jeweils 12 Monate, in denen eine Pflichtversicherung in der VBL bestand. Die Umlagemonate, die weniger als ein Jahr ausmachen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

3. Beispiel: Rentenbeginn sei der 01.01.2003, das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Jahre betrage 4.330 DM. Vom 01.01.1997 bis 31.12.2002 ergeben sich 72 Umlagemonate. Insgesamt werden 6 Umlagejahre angerechnet.

Rente aus der VBL: 4.330 DM * 6 * 0,004 = 103,92 DM pro Monat

4. Beispiel: Rentenbeginn sei der 1.10.2007, das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Jahre betrage 4.330 DM. Vom 01.01.1997 bis 30.9.2007 ergeben sich 130 Umlagemonate. Insgesamt werden 10 Umlagejahre angerechnet.

Rente aus der VBL: 4.330 DM * 10 * 0,004 = 173,20 DM pro Monat

Achtung ! Würde der Mitarbeiter im Beispiel 4 drei Monate länger arbeiten, also bis 31.12.2007, gingen in die Berechnung 11 Umlagejahre ein. Die Rente betrüge 190,52 DM pro Monat.

Redaktion: Dr. R. Glauche, HPR beim SMWK