Informationen zur Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (Ost)
Bei der Zusatzrente aus der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) gibt es unterschiedliche Rentenarten:
Voraussetzungen für den Bezug einer Versicherungsrente
® nach der Härtefallregelung
(gilt nur für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost, die nach dem 01.12.1936 geboren wurden)
® aufgrund von Beiträgen
Beispiele für Versicherungsrente (Zusatzrente) für Vollbeschäftigte
(für Teilzeitbeschäftigte gelten besondere Berechnungsvorschriften)
Die Versicherungsrente nach der Härtefallregelung
Diese monatliche Versicherungsrente beträgt 0,03125 % des Gesamtbruttoentgeltes (einschließlich Zuwendung aber ohne Urlaubsgeld) der letzten 60 Kalendermonate.
1. Beispiel : Das Arbeitsverhältnis endet
am 31.12.1999 aus betriebsbedingten Gründen durch Aufhebungsvertrag
oder durch arbeitgeberseitige Kündigung.
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43.680 DM
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44.280 DM
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45.000 DM
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45.600 DM
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46.320 DM
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224.800 DM
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Rente aus der VBL: 224.800 DM * 0,0003125 = 70,27 DM pro Monat
Die Versicherungsrente aufgrund von Beiträgen(frühestens wirksam ab 01.01.2002)
Die monatliche Versicherungsrente beträgt 0,03125 % des Gesamtbruttoentgeltes aller Umlagejahre (Pflichtversicherungsjahre in der VBL).
2. Beispiel: Rentenbeginn sei der 01.01.2003, vom 01.01.1997 - 31.12. 2002 betrug das Gesamtbruttoentgelt 280.000 DM .
Rente aus der VBL: 280.000 DM * 0,0003125 = 87,50 DM pro Monat
Die Versicherungsrente nach dem Betriebsrentengesetz(frühestens wirksam ab 01.10.2002)
Diese monatliche Versicherungsrente beträgt 0,4 % des durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes der letzten drei Kalenderjahre multipliziert mit der Anzahl der Umlagejahre. Als Umlagejahr zählen jeweils 12 Monate, in denen eine Pflichtversicherung in der VBL bestand. Die Umlagemonate, die weniger als ein Jahr ausmachen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
3. Beispiel: Rentenbeginn sei der 01.01.2003, das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Jahre betrage 4.330 DM. Vom 01.01.1997 bis 31.12.2002 ergeben sich 72 Umlagemonate. Insgesamt werden 6 Umlagejahre angerechnet.
Rente aus der VBL: 4.330 DM * 6 * 0,004 = 103,92 DM pro Monat
4. Beispiel: Rentenbeginn sei der 1.10.2007, das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Jahre betrage 4.330 DM. Vom 01.01.1997 bis 30.9.2007 ergeben sich 130 Umlagemonate. Insgesamt werden 10 Umlagejahre angerechnet.
Rente aus der VBL: 4.330 DM * 10 * 0,004 = 173,20 DM pro Monat
Achtung ! Würde der Mitarbeiter im Beispiel 4 drei Monate länger arbeiten, also bis 31.12.2007, gingen in die Berechnung 11 Umlagejahre ein. Die Rente betrüge 190,52 DM pro Monat.
Redaktion: Dr. R. Glauche, HPR beim SMWK