Die Arbeitsgruppe "Personal" des Hauptpersonalrates beim SMWK gibt folgende Information mit Stand vom Nov. 2000 heraus:

Informationen für Altersteilzeitbeschäftigte

Das am 24.05.2000 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvL 1/98) zur Behandlung von Einmalzahlungen bei Lohnersatzleistungen könnte auch für Altersteilzeitbeschäftigte von Bedeutung sein, da die Aufstockungsbeträge in der Altersteilzeit wie Lohnersatzleistungen behandelt werden. Derzeit werden Einmalzahlungen bei der Berechnung der Aufstockungsbeträge nicht berücksichtigt. Im oben genannten Urteil heißt es nun wörtlich: "Der Gesetzgeber hat durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bei den Lohnersatzleistungen berücksichtigt werden, ..." Ab 01.01.2001 soll eine gesetzliche Neuregelung erfolgen, bei der Einmalzahlungen in jedem Einzelfall in die individuelle Leistungsberechnung einbezogen werden. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung werden die zukünftigen Ansprüche geregelt.

Um die individuellen Ansprüche auch rückwirkend geltend zu machen, wird allen Altersteilzeitbeschäftigten empfohlen, schriftlich Widerspruch gegen die derzeitige Berechnung der Bezüge einzulegen. Der Widerspruch ist an die zuständige Bezügestelle zu richten. Nachfolgendes Muster kann, um die persönlichen Daten ergänzt, verwendet werden.

Muster



 
Absender: Ort: Datum:
Personalnummer:    
Landesamt für Finanzen 

Bezügestelle ........

   

 

Widerspruch gegen die Berechnung meiner Bezüge in der Altersteilzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Berechnung meiner Bezüge seit Inanspruchnahme der tariflichen Altersteilzeit, da Einmalzahlungen weder bei der Errechnung meines individuellen monatlichen Bruttogehaltes(lohnes) noch in der Mindestgehalts(lohn)tabelle berücksichtigt wurden. Für den Fall, dass die Rechtslage eine Zahlung nur innerhalb der Ausschlussfrist zulässt, bitte ich darum, diesen Widerspruch als Geltendmachung gemäß § 70 BAT-O zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen
 
 

Redaktion:  HPR beim SMWK