Die Arbeitsgruppe "Personal" des Hauptpersonalrates beim SMWK gibt folgende Information mit Stand vom 03.02.2000 heraus:

Informationen zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 sind seit dem 01.04.1999 Änderungen zu geringfügigen Beschäftigungen hinsichtlich ihrer sozialver-sicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Behandlung in Kraft getreten.

Unterschieden wird bei den geringfügigen Beschäftigungen nach zwei Arten:

Dauerhaft geringfügige Beschäftigung:

Sozialversicherungsfrei bleiben Beschäftigungen

* mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt bis zu 630 DM/Monat und

* einer regelmäßigen Arbeitszeit von unter 15 Std./Woche

F Beide Bedingungen sind zu erfüllen, anderenfalls ist die Beschäftigung nicht mehr geringfügig und damit versicherungspflichtig.

Kurzfristige geringfügige Beschäftigung

besteht bei Arbeitnehmern, deren Beschäftigung innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) nicht mehr als

* zwei Monate oder

* insgesamt 50 Arbeitstage (gilt bei einer Arbeitszeit von weniger als 5 Tage/Wo)

überschreitet (vgl. Tabelle).

Regelmäßiges Arbeitsentgelt:

Der Schwerpunkt liegt auf "Regelmäßigkeit"; hierzu zählt nicht nur das laufend gezahlte

Arbeitsentgelt – auch Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) sind regelmäßig,

sofern diese einplanbar und mindestens einmal jährlich zu erwarten sind.

Berechnungsbeispiel:

Verwaltungsangestellte, Teilzeit beschäftigt

 

Arbeitszeit / Woche

12 Stunden

Monatliches Entgelt

620 DM

Vereinbartes Weihnachtsgeld

400 DM

Berechnung des regelmäßigen monatlichen Entgeltes:

 

620 DM x 12

7440,00 DM

Weihnachtsgeld

400,00 DM

Summe

7840,00 DM

Monatsdurchschnitt

653,33 DM

Die Beschäftigung ist nicht geringfügig und daher durchgängig versicherungspflichtig.

 

Ausgewählte Beispiele

Abgabenbelastung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Erste

Beschäftigung

Zweite

Beschäftigung

Renten-

Versicherung

Kranken- und

Pflege

Versicherung

Arbeitslosen-

Versicherung

Einkommenssteuer

Dauerhaft

Geringfügig

-

Versicherungsfrei

AG: 12% Pauschalbeitrag

Versicherungsfrei

AG: 10% Pauschalbeitrag

Versicherungsfrei

Steuerfrei, wenn keine anderen Einkünfte

Kurzfristig

Geringfügig

-

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

Dauerhaft

Geringfügig

Dauerhaft

Geringfügig

Versicherungspflichtig

(wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten)

Versicherungspflichtig

(wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten)

Versicherungspflichtig

(wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten)

Steuerpflichtig

(wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten)

Kurzfristig

Geringfügig

(Saisonbesch.)

Kurzfristig

Geringfügig

(Saisonbesch.)

Versicherungspflichtig

(wenn Zeitgrenze überschritten)

Versicherungspflichtig

(wenn Zeitgrenze überschritten)

Versicherungspflichtig

(wenn Zeitgrenze überschritten)

Steuerpflichtig

Versicherungspflichtige Hauptbesch.

Dauerhaft

Geringfügig

Versicherungspflichtig

Versicherungspflichtig

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

Versicherungspflichtige Hauptbesch.

Kurzfristig

Geringfügig

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

Beamter

(Versicherungs-frei)

Dauerhaft

Geringfügig

Versicherungsfrei

AG: 12% Pauschalbeitrag1

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

Beamter (Versicherungs-frei)

Kurzfristig Geringfügig

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

Selbst. im Hauptberuf

(Versicherungs-frei)

Dauerhaft

Geringfügig

Versicherungsfrei

AG: 12% Pauschalbeitrag1

Versicherungsfrei

AG: 10% Pauschalbeitrag

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

Selbst. Im Hauptberuf (Versicherungs-frei)

Kurzfristig

Geringfügig

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

 

 

Studenten /

Schüler /

Arbeitslose

Dauerhaft

Geringfügig

Versicherungsfrei

AG: 12% Pauschalbeitrag 1

Versicherungsfrei

AG: 10% Pau-

schalbeitrag

Versicherungsfrei

Steuerfrei, wenn keine anderen Einkünfte

Studenten / Schüler /

Arbeitslose

Kurzfristig

Geringfügig

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Versicherungsfrei

Steuerpflichtig

1 Bei Wahrnehmung der Option Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mit anteiliger Beitragszahlung durch Beschäftigten (grds. 7,5%, bis 300 DM Mindestbeitrag von 58,50 DM, auf den der Arbeitgeberanteil angerechnet wird).

Redaktion: Dr. R. Glauche, HPR beim SMWK