Informationen zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 sind seit dem 01.04.1999 Änderungen zu geringfügigen Beschäftigungen hinsichtlich ihrer sozialver-sicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Behandlung in Kraft getreten.
Unterschieden wird bei den geringfügigen Beschäftigungen nach zwei Arten:
Dauerhaft geringfügige Beschäftigung:
Sozialversicherungsfrei bleiben Beschäftigungen
* mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt bis zu 630 DM/Monat und
* einer regelmäßigen Arbeitszeit von unter 15 Std./Woche
F Beide Bedingungen sind zu erfüllen, anderenfalls ist die Beschäftigung nicht mehr geringfügig und damit versicherungspflichtig.
Kurzfristige geringfügige Beschäftigung
besteht bei Arbeitnehmern, deren Beschäftigung innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) nicht mehr als
* zwei Monate oder
* insgesamt 50 Arbeitstage (gilt bei einer Arbeitszeit von weniger als 5 Tage/Wo)
überschreitet (vgl. Tabelle).
Regelmäßiges Arbeitsentgelt:
Der Schwerpunkt liegt auf "Regelmäßigkeit"; hierzu zählt nicht nur das laufend gezahlte
Arbeitsentgelt – auch Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) sind regelmäßig,
sofern diese einplanbar und mindestens einmal jährlich zu erwarten sind.
Berechnungsbeispiel:
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Verwaltungsangestellte, Teilzeit beschäftigt |
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Arbeitszeit / Woche |
12 Stunden |
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Monatliches Entgelt |
620 DM |
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Vereinbartes Weihnachtsgeld |
400 DM |
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Berechnung des regelmäßigen monatlichen Entgeltes: |
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620 DM x 12 |
7440,00 DM |
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Weihnachtsgeld |
400,00 DM |
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Summe |
7840,00 DM |
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Monatsdurchschnitt |
653,33 DM |
Die Beschäftigung ist nicht geringfügig und daher durchgängig versicherungspflichtig.
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Ausgewählte Beispiele |
Abgabenbelastung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse |
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Erste Beschäftigung |
Zweite Beschäftigung |
Renten- Versicherung |
Kranken- und Pflege Versicherung |
Arbeitslosen- Versicherung |
Einkommenssteuer |
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Dauerhaft Geringfügig |
- |
Versicherungsfrei AG: 12% Pauschalbeitrag |
Versicherungsfrei AG: 10% Pauschalbeitrag |
Versicherungsfrei |
Steuerfrei, wenn keine anderen Einkünfte |
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Kurzfristig Geringfügig |
- |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig |
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Dauerhaft Geringfügig |
Dauerhaft Geringfügig |
Versicherungspflichtig (wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten) |
Versicherungspflichtig (wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten) |
Versicherungspflichtig (wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten) |
Steuerpflichtig (wenn 630 DM oder 15h/Wo überschritten) |
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Kurzfristig Geringfügig (Saisonbesch.) |
Kurzfristig Geringfügig (Saisonbesch.) |
Versicherungspflichtig (wenn Zeitgrenze überschritten) |
Versicherungspflichtig (wenn Zeitgrenze überschritten) |
Versicherungspflichtig (wenn Zeitgrenze überschritten) |
Steuerpflichtig |
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Versicherungspflichtige Hauptbesch. |
Dauerhaft Geringfügig |
Versicherungspflichtig |
Versicherungspflichtig |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig |
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Versicherungspflichtige Hauptbesch. |
Kurzfristig Geringfügig |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig |
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Beamter (Versicherungs-frei) |
Dauerhaft Geringfügig |
Versicherungsfrei AG: 12% Pauschalbeitrag1 |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig |
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Beamter (Versicherungs-frei) |
Kurzfristig Geringfügig |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig |
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Selbst. im Hauptberuf (Versicherungs-frei) |
Dauerhaft Geringfügig |
Versicherungsfrei AG: 12% Pauschalbeitrag1 |
Versicherungsfrei AG: 10% Pauschalbeitrag |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig |
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Selbst. Im Hauptberuf (Versicherungs-frei) |
Kurzfristig Geringfügig |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig
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Studenten / Schüler / Arbeitslose |
Dauerhaft Geringfügig |
Versicherungsfrei AG: 12% Pauschalbeitrag 1 |
Versicherungsfrei AG: 10% Pau- schalbeitrag |
Versicherungsfrei |
Steuerfrei, wenn keine anderen Einkünfte |
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Studenten / Schüler / Arbeitslose |
Kurzfristig Geringfügig |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Versicherungsfrei |
Steuerpflichtig |
1
Bei Wahrnehmung der Option Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mit anteiliger Beitragszahlung durch Beschäftigten (grds. 7,5%, bis 300 DM Mindestbeitrag von 58,50 DM, auf den der Arbeitgeberanteil angerechnet wird).Redaktion: Dr. R. Glauche, HPR beim SMWK