Informationen für Promovenden
Die neue Promotionsordnung der Fakultät für Naturwissenschaften ist am 9.
Februar 2011 in Kraft getreten. (Die Aktualisierung dieser Seite ist noch nicht
vollständig abgeschlossen.)
Vor der Abgabe
Richtlinien zur äußeren Form von Dissertationen an der Fakultät für Naturwissenschaften der TU Chemnitz
Die Einreichungsexemplare der Dissertation sind im Format A 4 anzufertigen
mit einer Titelseite nach Anlage 1
Bestandteile der Dissertation und ihre Reihenfolge:
- Titelseite nach Anlage 1
- bibliografische Beschreibung, Referat und etwa 10 Schlagwörter, maximal eine Seite
- Inhaltsverzeichnis
- Textteil
- Literaturverzeichnis
- eine Erklärung nach Promotionsordnung § 6 Absatz 2 Nr. 4 (Selbständigkeitserklärung) ist jedem Exemplar der Dissertation beizuheften
- Lebenslauf, insbesondere zum wissenschaftlichen Werdegang
Diese Bestandteile sind obligatorisch. Die o. g. Reihenfolge der Bestandteile
ist einzuhalten. Die Seitenzählung soll durchgehend von der
ersten bis zur letzten Seite erfolgen, beginnend mit der Titelseite. Auch
Zwischenseiten mit Bildern und Tafeln und Anhänge sind in die
durchgehende Seitenzählung einzubeziehen.
Leitfaden für die Abfassung der Dissertation
- Titel: Knapp aber aussagefähig und in gutem Deutsch / Englisch
- Länge der Arbeit: Nur in begründeten Ausnahmefällen länger als ca. 100 Seiten
- Rechtschreibung: Wenden Sie ein Rechtschreibeprogramm an und lesen Sie die Arbeit Korrektur!
Einreichung der Dissertation
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Mit dem Antrag sind abzugeben:
- urkundliche, beglaubigte Nachweise über den Studienabschluss nach den
in dieser Ordnung geforderten Promotionsvoraussetzungen
- Dissertation in sechs Exemplaren sowie sechs Exemplare einer
Zusammenfassung, die nicht mehr als 800 Wörter (ca. zwei DIN-A4-Seiten)
umfassen soll, pdf- Datei der Dissertation und der Zusammenfassung
- ein Lebenslauf, insbesondere zum wissenschaftlichen Werdegang
- eine Liste der Veröffentlichungen, Vorträge, Patente und anderer
wissenschaftlicher Leistungen,
- eine Erklärung, dass die Dissertation selbstständig verfasst und andere
als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht genutzt wurden (enthalten
im Antragsformular),
- eine Erklärung des Bewerbers, ob er bereits früher oder gleichzeitig
Promotionsverfahren bei anderen Stellen beantragt hat, sowie vollständige
Angaben über den Ausgang dieser Verfahren (enthalten im
Antragsformular)
- gegebenenfalls Vorschläge zur Benennung der Gutachter (enthalten im
Antragsformular).
Nach der Verteidigung
Veröffentlichung der Dissertation
Die Veröffentlichungsexemplare sind im Format A5 anzufertigen mit einer Titelseite nach Anlage 2.
Innerhalb eines Jahres nach der Verteidigung muss die genehmigte Fassung der Dissertation
in angemessener Weise veröffentlicht werden.
Dies geschieht wahlweise durch die unentgeltliche Übergabe an die Bibliothek der Technischen
Universität Chemnitz von:
- 6 Exemplaren, wenn die gesamte Dissertation im Publikationsservice der TU Chemnitz oder in einer Zeitschrift
veröffentlicht wird, oder
- 6 Exemplaren, wenn die Dissertation im Universitätsverlag der Technischen Universität Chemnitz oder in
einem von der Fakultät anerkannten wissenschaftlichen Verlag erschienen ist, ein gewerblicher Verleger
die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und eine Mindestauflage von 100 Exemplaren nachgewiesen
werden kann oder
- 50 gedruckten Exemplaren, gebunden im Format A 5; in Ausnahmefällen kann Format A 4 zugelassen werden.
Anlage 1 - Titelseite für die einzureichende Dissertation
Anlage 2 - Titelseite für die Veröffentlichung nach der Verteidigung