| I. | Präambel |
| II. | Zielsetzung |
| III. | Analyse des Ist-Zustandes |
| IV. | Maßnahmen |
| V. | Geltungsdauer |
Die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen wird an der TU Chemnitz als eine universitäre Aufgabe gesehen. Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 11.06.1999, des Sächsischen Frauenfördergesetzes vom 31.03.1994 sowie des Gleichstellungsprogramms
der TU Chemnitz vom 27.09.1994 legte die TU Chemnitz im September 2010 einen aktualisierten Frauenförderplan vor. Darauf aufbauend erstellte die Fakultät
für Naturwissenschaften der TU Chemnitz den vorliegenden Frauenförderplan.
Der Frauenförderplan beschreibt die Situation der weiblichen Beschäftigten und Studierenden an der Fakultät für Naturwissenschaften, beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Beschäftigtengruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind und wertet die bisherige Förderung von Frauen aus. Er soll zur Herausbildung von Arbeits- und Studienbedingungen beitragen, die Frauen die gleichberechtigte Wahrnehmung ihrer Rechte, die Ausübung ihrer Pflichten und die berufliche Chancengleichheit ermöglichen. Die Fakultät für Naturwissenschaften begründet die Bemühungen der Hochschule, die
Präsenz von Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen und im MINT-Bereich an der TU Chemnitz zu erhöhen. Die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen wird an der TU Chemnitz als eine universitäre Aufgabe gesehen. Auf der Grundlage der Gesetze und Programme unternimmt die Fakultät für Naturwissenschaften entsprechende Maßnahmen zur Frauenförderung.
1. Frauenanteil an den Professuren (Stand März 2012)
| Professorinnen und Professoren | davon Frauen | Anteil in % | |
|---|---|---|---|
| Chemie | 8 | 0 | 0,0 |
| Physik | 12 | 1 | 8,3 |
| Gesamt | 20 | 1 | 5,0 |
2. Frauenanteil am wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personal (Stand März 2012)
| wissenschaftliches Personal | davon Frauen | Anteil in % | |
|---|---|---|---|
| Chemie | 70 | 27 | 38,6 |
| Physik | 76 | 19 | 25,0 |
| Gesamt | 146 | 46 | 31,5 |
| nichtwissenschaftliches Personal | davon Frauen | Anteil in % | |
| Chemie | 30 | 26 | 86,7 |
| Physik | 48 | 30 | 62,5 |
| Gesamt | 718 | 56 | 71,8 |
3. Frauenanteil an den Studierenden der Fakultät für Naturwissenschaften (Stand Juni 2012)
| Studierende | davon Frauen | Anteil in % | |
|---|---|---|---|
| Chemie | 266 | 96 | 36,0 |
| Physik | 452 | 162 | 35,8 |
| Gesamt | 718 | 258 | 35,9 |
4. Promovierende (Stand Juni 2012)
| Promovierte | davon Frauen | Anteil in % | |
|---|---|---|---|
| Chemie | 56 | 16 | 28,6 |
| Physik | 48 | 9 | 18,8 |
| Gesamt | 104 | 25 | 24,0 |
1. Wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Bereich
Die Fakultät für Naturwissenschaften ist bemüht, eine weitere Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich zu erlangen und dazu eine Vielzahl von Maßnahmen auszuschöpfen, wie beispielsweise:
In der Nachwuchsförderung strebt die Fakultät für Naturwissenschaften eine Erhöhung des Frauenanteils mit dem Ziel an, Frauen mit guten Studienabschlüssen in der jeweiligen Fachrichtung zu fördern. Bei der Besetzung von Qualifikations- und Drittmittelstellen ist darauf zu achten, dass Frauen in besonderem Maße berücksichtigt werden. Zudem wird eine Erhöhung des Frauenanteils bei Promotionen und Habilitationen angestrebt. Dabei sollten Anträge von Frauen für Wiedereinstiegsstipendien des Landes Sachsen zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre unterstützt werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Naturwissenschaften ist beratendes Mitglied in den Berufungskommissionen der eigenen Fakultät und nimmt zu jedem Berufungsvorschlag aus der eigenen Fakultät Stellung. Bei schwierigen Entscheidungsfindungen nimmt sie zum Erfahrungsaustausch mit der Gleichstellungsbeauftragten der TU Chemnitz Rücksprache.
2. Studierende
An der TU Chemnitz finden sowohl geschlechterdifferenzierte als auch geschlechterübergreifende Studienwerbeaktivitäten statt. Seit einigen Jahren werden verschiedene Maßnahmen und Projekte zur Gewinnung junger Frauen für technische Studienrichtungen und zur Erhöhung der Studienzufriedenheit in den technisch-naturwissenschaftlichen Studienfächern durchgeführt, da die Notwendigkeit einer gezielten Ansprache von Schülerinnen sowie weiblichen Studieninteressierten erkannt wurde. Die Fakultät für Naturwissenschaften ist bestrebt, den Frauenanteil bei Studierenden zu erhöhen. Sie verpflichtet sich, spezielle Informations- und Einführungsveranstaltungen (z. B. Girls' Day, Herbstuniversität, Tag der offenen Tür, Schulpraktika etc.) in Kooperation mit der Zentralen Studienberatung und der Gleichstellungsbeauftragten der TU Chemnitz anzubieten und durchzuführen.
Desweiteren wird an den Instituten für Chemie und Physik mit verschiedenen Angeboten für Schülerinnen und Schüler versucht, das Interesse für die jeweiligen Fächer zu wecken. Dies umfasst die Betreuung Besonderer Lernleistungen (BELL) und Schulpraktika. Am Institut für Physik gibt es außerden das Schülerlabor
"Wunderland Physik", die Schülersommerschule sowie den Korrespondenzzirkel. Am Institut für Chemie beinhaltet
das Angebot unter anderem den Stöckhardt-Wettbewerb, Labor- und Projekttage für Schulklassen sowie Experimentalvorlesungen.
3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium
Die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Kindererziehung wird für Studentinnen und Mitarbeiterinnen durch folgende Manahmen erleichtert:
4. Fort- und Weiterbildung
Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung dienen unter anderem der Verbesserung der Aufstiegschancen, der langfristigen Sicherung der Beschäftigung sowie dem Abbau der durch familiär bedingte Ausfallzeiten entstandenen Informationsdefizite. In Anlehnung an § 34 der Dienstordnung für Behörden des Freistaates Sachsen vom 14. Januar 1999 sind die Frauen über inner- und außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen zu informieren. Wenn die jeweiligen Kriterien erfüllt sind, ist der angezeigte Teilnahmewunsch an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen zu befürworten.
5. Sicherheit für Frauen im Hochschulbetrieb
Die TU Chemnitz und damit auch die Fakultät für Naturwissenschaften stellt sich die Aufgabe, spezifische Gefahrenquellen für Frauen aufzudecken und zu beseitigen sowie Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Frauen, die sich sexuell belästigt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an den Dekan, die Universitätsleitung, die Frauenbeauftragte bzw. gemäß SächsPersVG an den Personalrat wenden. Der Dekan
und die Universitätsleitung sind verpflichtet, dieser Beschwerde nachzugehen und entsprechende disziplinarische und arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.
6. Gremien
Die TU Chemnitz insgesamt und auch die Fakultät für Naturwissenschaften stellt sich zur Aufgabe, den Frauenanteil in den universitären Gremien kontinuierlich zu erhöhen. Dabei wird angestrebt, dass Frauen jeweils entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten bzw. Angehörigen der jeweiligen Statusgruppe vertreten sind. Um eine Gleichverteilung von Einfluss, Status und Mitbestimmung von Frauen und Männern in der Hochschule zu erreichen, wird deshalb empfohlen, bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen auf eine dementsprechende Beteiligung von Frauen zu achten.
Der Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt für vier Jahre. Statistische Angaben werden jährlich aktualisiert.
Chemnitz, Oktober 2012