Zwischenheimreisen können nur an StudentInnen aus der Dritten Welt in der Bundesrepublik Deutschland vergeben werden. Der/die AntragestellerIn kann gefördert werden, wenn es sich
- um einen KED-Stipendiaten/in handelt oder
- um einen ausl. Studierenden/in, der/die schon seit längerer Zeit in der ESG bekannt ist und von keiner Organisation ein Stipendium erhält.
- Wenn ihr, bzw. ihm, bisher keine Zwischenheimreise genehmigt wurde und sie/er in den letzten 20 - 24 Monaten nicht in ihrer/ seiner Heimat war.
Zwischenheimreisen werden vom Diakonischen Werk der EKD, Stipendienreferat, gefördert zur
- Vorbereitung einer entwicklungsländerbezogenen Studien- oder Abschlußexamensarbeit (Datensammlung, Forschungsaufenthalte)
- Ableistung eines Praktikums, das Bestandteil der Studienanforderungen im Hauptstudium ist.
Ein Antrag auf Zwischenheimreise muß über die örtliche Evangelische Studentengemeinde eingereicht werden. Die Entscheidung über die Förderung für KED-Stipendiaten wird beim jeweiligen Diakonischen Werk (Regionalausschuß) getroffen. Die Finanzierung erfolgt für eine Übergangszeit (1991, evtl. 1992) direkt vom Stipendien-referat. für Nicht-Stipendiaten wird bei der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes, Stipendienreferat, Stafflenbergstr. 76, 7000 Stuttgart-1, Tel. 0711-2159-490, getroffen. Folgende Unterlagen werden bei einem Antrag auf Zwischenheimreise benötigt:
- Antrag auf Zwischenheimreise (Formulare erhalten Sie auf Anfrage bei den Diakonischen Werken).
- Lebenslauf (tabellarisch).
- Studienbericht, aus dem der bisherige Studienverlauf und die Studienschwerpunkte ersichtlich sind.
- Genaue Beschreibung des Vorhabens am Zielort (kann das Heimatland oder irgendein Land der Dritten Welt sein): z.B. welche Untersuchungen angestellt, Befragungen durchgeführt, Institutionen konsultiert werden sollen, und im Falle eines Praktikums, bei welcher Firma/Institution in welchem Bereich was konkret vermittelt werden soll.
- Antragsbegründung der örtlichen ESG.
- Verpflichtungserklärung
Als Nachweise brauchen wir:
- Im Falle der Anfertigung einer Studien- oder Examensarbeit:
Eine Bescheinigung des zuständigen Professors, daß er den/die Studenten/in in seinem/ihrem fachwissenschaftlichen Studium an der Hochschule (Name) und bei der Durchführung seiner/ihrer Examensarbeit betreut. Die Bescheinigung soll weiter enthalten, daß auf Grund des vom Studenten/in beigefügten Lebenslauf, des Studienberichtes und des Vorhabens im Heimatland eine Zwischenheimreise befürwortet wird und alle für eine Anmeldung zur Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden.- Im Falle eines Praktikums:
Eine Bescheinigung der Firma/Institution, daß eine Praktikantenstelle für den/die Antragsteller/in angeboten wird. Dabei soll der Zeitraum sowie der Inhalt des Praktikums angegeben werden. Weiterhin benötigen wir eine Bescheinigung des zuständigen Professors bzw. Praktikantenamtes am Studienort, daß das Praktikum befürwortet wird und anerkannt werden kann.Unsere Unterstützung besteht aus der Übernahme der Reisekosten (Flugticket zum günstigsten Flugtarif + Bundesbahnkosten vom Wohnort z. Flughafen), sowie ggf. einer Ausgabenpauschale (bis zu DM 500,-) für Reisekosten im Herkunftsland, wenn dies notwendig ist. Begründung erforderlich.
Die Leistungen des Antragstellers/in nach der Förderung besteht aus:
- Vorlage eines Auswertungsberichtes nach Abschluß der Zwischenheimreise
- Kopie der Diplomarbeit bzw. des Praktikumberichtes
- Bereitschaft zu einem persönlichen Auswertungsgesprächs, bzw. im Rahmen von Studienbegleitmaßnahmen über die Erfahrungen mit der Zwischenheimreise zu berichten.
Stuttgart, den 22.07.1991
Diakonisches Werk der EKD
Hauptgeschäftsstelle
-Stipendienreferat-
Postfach 10 11 42, Tel. (0711) 2159-
7000 Stuttgart 10