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http://www.tu-chemnitz.de/mb/studium/promotion/prom_ord.php - 06. April 2013 20:56
Promotion an der Fakultät für Maschinenbau
Für die Eröffnung von Promotionsverfahren können die entsprechenden vollständigen Unterlagen immer bis zu den Einreichungsterminen des Promotionsausschusses im Dekanat der Fakultät abgeben werden. Eine spätere Annahme ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Arbeiten, die nach dem genannten Termin abgegeben werden, können erst in der der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt werden. In diesem Zeitfenster können auch andere Fragen betreffs Promotion beantwortet werden.
ACHTUNG
Einzureichende Unterlagen (gemäß PO §7(1) vom 27.09.2010) für den
Antrag auf Zulassung zur Promotion:
(Der Promovend hat Bringepflicht - nicht vollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet!)Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist schriftlich an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses der Fakultät zu richten.
Mit dem Antrag (auf privatem oder neutralem Briefpapier) sind einzureichen:
- das in Aussicht genommene Thema der Dissertation einschließlich einer Kurzdarstellung mit wissenschaftlicher Problemstellung, Lösungsansatz und geplanten Arbeitsschritten,
- bei FH-Absolventen, die eine Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 oder 4 anstreben, die Befürwortung des Antrages durch den zuständigen Fakultätsrat der Fachhochschule,
- die Bereitschaftserklärung eines Hochschullehrers der Fakultät für Maschinenbau, den Bewerber bei der Erarbeitung der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen,
- bei einem kooperativen Promotionsverfahren die Bereitschaftserklärung von zwei Hochschullehrern gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3, den Bewerber bei der Erarbeitung der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen
- der Nachweis über den Erwerb eines Hochschulabschlusses (Zeugnis mit Notennennung und Urkunde - beglaubigt!)
- Lebenslauf mit Lichtbild und wissenschaftlicher Werdegang, einschließlich der Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina
- eine Erklärung über zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren
- eine Erklärung zur Anerkennung dieser Promotionsordnung
Bei der
Beantragung zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens (Abgabe der Dissertation)
gilt unabhängig von der Ordnung nach der der Promovend zugelassen wurde, §8 der aktuellen Ordnung (inkl. der Satzungsänderung). Einzureichen sind:- 1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und des beruflichen Werdegangs sowie des Bildungswegs,
- 2. die Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion, ggf. einschließlich einer Bestätigung von Studien- und Prüfungsleistungen gemäß § 6 Abs. 2, 3 und 4,
- 3. eine Dissertationsschrift gemäß § 11 in vier gebundenen Exemplaren (keine Ringbindung!) einschließlich je einer elektronisch lesbaren Fassung sowie fünf gebundene Exemplare einer Kurzfassung,
- 4. eine Liste der Veröffentlichungen, Vorträge, Patente und anderer wissenschaftlicher Leistungen,
- 5. eine Erklärung des Bewerbers gemäß § 8 Abs. 2,
- 6. eine Erklärung, dass ein an die Technische Universität Chemnitz, Fakultät für Maschinenbau zu übersendendes Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt wurde und nicht älter als 6 Monate ist,
- 7. mit dem Betreuer abgestimmte Vorschläge für die Gutachter gemäß § 10.
(2) Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens hat der Bewerber in einer schriftlichen Erklärung
- 1. zu versichern, dass die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe sowie ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde und dass aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommene Gedanken in der Arbeit als solche kenntlich gemacht sind,
- 2. die Personen zu nennen, von denen er bei der Auswahl und Auswertung des Materials sowie bei der Herstellung des Manuskriptes Unterstützungsleistungen erhalten hat,
- 3. zu versichern, dass neben den in Nummer 2 genannten keine weitere Personen bei der geistigen Herstellung der vorliegenden Arbeit beteiligt waren, insbesondere auch nicht die Hilfe eines Promotionsberaters in Anspruch genommen wurde, und dass Dritte von dem Bewerber weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten haben, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen,
- 4. zu versichern, dass die vorgelegte Arbeit weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder in ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde zum Zwecke einer Promotion oder eines anderen Prüfungsverfahrens vorgelegt wurde,
- 5. mitzuteilen, wo, wann, mit welchem Thema und mit welchem Bescheid frühere erfolglose Promotionsversuche stattgefunden haben und
- 6. mitzuteilen, dass er mit einer elektronischen Überprüfung seiner Dissertation auf etwaige Plagiate hin einverstanden ist. Alle in Abs. 1 und 2 genannten Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen und müssen vom Bewerber unterschrieben oder amtlich beglaubigt sein.
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