|
||||||||||||
Schutz von geistigem Eigentum am pmTUCvom 21.12.2011
Am Institut für Print- und Medientechnik werden alle Arbeiten mithilfe spezieller Verfahren auf Plagiate und andere Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis und das Urheberrecht geprüft. Wir erhoffen uns dadurch nicht nur mehr Transparenz und einen fairen Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer Personen, sondern sehen hier vor allem eine elementare Notwendigkeit zum Schutz der Prinzipien der Wissenschaft. Plagiate: Beim wissenschaftlichen Arbeiten geht es darum, Wissen im Sinne einer gestellten Fragestellung kritisch aufzuarbeiten. Dazu muss immer klar und an jeder Stelle zwischen dem Ausgangswissen und der kritischen Bearbeitung durch den Wissenschaftler unterschieden werden können. Eine Darstellung, die diese Trennung durch eindeutige Kennzeichnung und Quellenangabe des Ausgangswissens nicht leistet, ist nicht wissenschaftlich und automatisch mangelhaft. Plagiate liegen immer vor, wenn durch das Weglassen einer eindeutigen Kennzeichnung und Quellenangabe zusätzlich der Eindruck entsteht, dass das extern übernommene Ausgangswissen ein Ergebnis der eigenen geistigen Leistung des Wissenschaftlers sei. Dabei reicht schon, dass einem Dritten dieser Eindruck entsteht. Dem Plagiator muss also nicht Vorsatz und Absicht nachgewiesen werden, schon fahrlässiges Verhalten wird als Plagiat gewertet. Es ist in jedem Fall eine Täuschung. Ein Plagiat muss dabei noch nicht einmal gegen Urheberrechte verstoßen (etwa, wenn gemeinfreie Texte übernommen werden), es verstößt aber gegen die wissenschaftliche Ethik. Wörtliche Textübernahmen müssen immer exakt abgegrenzt sein (Anführungszeichen), exakt übernommen sein (ggf. mit Fehlern) und durch eine Quellenangabe der wahre Autor nachvollziehbar sein. Auch bei sinngemäßen Übernahmen muss immer der wahre Autor durch eine Quellenangabe nachvollziehbar angegeben werden. Es muss der Anteil der Quelle von dem eigenen Anteil unterscheidbar sein. Eine schwere Täuschung liegt vor, wenn durch zusätzliche Maßnahmen versucht wird, über das Weglassen der Quelle und Kennzeichnung hinaus die wahre Autorenschaft zu verschleiern. Die Kriterien gelten gleichermaßen für alle wissenschaftlichen Dokumente, also neben Doktor- und Abschlussarbeiten auch für Seminararbeiten, Projektreports, Forschungsanträge, Abschlussberichte, etc.. Studenten eines wissenschaftlichen Studienganges unterliegen als angehende Wissenschafter den gleichen Kriterien. Im Bereich des pmTUC auftretende Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden gemäß der universitären Ordnung der "Untersuchungskommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" der TU Chemnitz gemeldet.
Empfohlene Lektüre:
DFG Denkschrift: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis / Safeguarding Good Scientific Practice |
||||||||||||
|
||||||||||||