Professur Numerische Mathematik
(Partielle Differentialgleichungen)
Prüfungsausschuss der Fakultät für Mathematik
Alle Gremien der Fakultät für Mathematik
Anträge an den Prüfungsausschuss
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Alle Anträge sind schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder an den zuständigen Fachstudienberater zu richten.
Der Antrag sollte Ihren Namen, Anschrift sowie Ihren Studiengang enthalten.
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Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Fachsemestereinstufung besprechen Sie bitte zunächst mit dem zuständigen Fachstudienberater.
Ein solcher Antrag ist nur vollständig, wenn die Tabelle der anzurechnenden Prüfungsleistungen die Modulnummern enthält.
Bei der Anrechnung können nur vollständig abgelegte Modulprüfungen berücksichtigt werden.
Eine Notenbescheinigung, aus der die anzurechnenden Prüfungsleistungen hervorgehen, ist beizufügen.
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Die Antragsformulare des Studentensekretariats finden Sie hier.
Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses
Lehrveranstaltung Datenbanken
Verschiedene Studien- und Prüfungsordnungen der mathematischen Studiengänge, insbesondere die Ordnungen des kombinierten Bachelor-/Masterstudienganges, sehen im Bereich Informatik das Modul
I09 Datenbanken vor, die regelmäßig im Wintersemester angeboten wird.
Seit dem Sommersemester 2012 wird im gleichen Umfang künftig voraussichtlich in jedem Sommersemester von der Fakultät für Informatik die Lehrveranstaltung
Datenbanken in der Praxis angeboten, die inhaltlich ähnlich ausgerichtet ist, jedoch weniger umfangreiche informatische Vorkenntnisse erfordert als die Lehrveranstaltung
Datenbanken.
Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass in Zukunft ohne besonderen Antrag an Stelle des Moduls
I09 Datenbanken alternativ die Lehrveranstaltung
Datenbanken in der Praxis belegt werden kann.
Internet-Quellenangaben
Ob und in welchem Maße Quellenangaben etwa bei Seminarausarbeitungen und Abschlussarbeiten zulässig sind, entscheidet im Einzelfall der betreuende Hochschullehrer.
Zu einer korrekten Quellenangabe gehört das Datum des letzten Zugriffs.
Desweiteren muss sichergestellt sein, dass das zitierte Dokument auf absehbare Zeit unter der angegebenen Adresse verfügbar ist.
Dies kann z.B. geschehen durch Verwendung sogenannter
Permalinks.
Falls Permalinks für die zitierte Seite nicht verfügbar sind, sollte das zitierte Dokument mit allen benötigten Abhängigkeiten gespeichert (
Seite speichern unter) oder in ein druckbares Dokument konvertiert und dann in geeigneter Form (z.B. CD) der Arbeit beigefügt werden.
Plagiate bei schriftlichen Arbeiten
Aus gegebenem Anlass weist der Prüfungsausschuss darauf hin, dass in allen schriftlichen Ausarbeitungen und insbesondere Abschlussarbeiten die verwendeten Quellen anzugeben und verwendete Passagen aus anderen Werken als solche kenntlich zu machen sind.
Plagiate stellen schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens dar.
Wird ein solcher Fall festgestellt, so berät der Prüfungsausschuss über mögliche Sanktionen.
Neben dem Nicht-Bestehen der Studienleistung und einem Eintrag in die Prüfungsakte kann ein Verstoß weitergehende Konsequenzen nach sich ziehen.
Siehe auch die
Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (insbesondere die Anlage: Wissenschaftliches Fehlverhalten) der TU Chemnitz.