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Promotion

Die Promotion ist verbunden mit der Verleihung des Doktorgrades mit einem das Wissenschaftsgebiet kennzeichnenden Zusatz. Von den über 400 Hochschulen in Deutschland haben etwa 100 das Promotionsrecht, sind also „Universitäten“ im engeren Sinne. Zu jenen zählt auch die Technische Universität Chemnitz.

Die Regelung von Promotionsangelegenheiten erfolgt in Deutschland durch die jeweils zuständigen Fakultäten an den Universitäten in deren Promotionsordnungen. Sie entscheiden in ihren Promotionsausschüssen auch über die Zulassung von Kandidaten und über die Anerkennung von erworbenen Abschlüssen. Informationen zu den an der Technischen Universität Chemnitz verliehenen Doktorgraden mit Links zu den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten können hier abgerufen werden.

Zu den grundlegenden formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion zählen in der Regel zum einen ein sehr guter und in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss, welcher einem deutschen Mastergrad entspricht, zum anderen die Zusage eines Hochschullehrers, dass er das Promotionsvorhaben betreuen wird. Im Wege des so genannten Eignungsfeststellungsverfahrens können auch Inhaber eines Bachelorgrades einer Universität ohne den Erwerb eines weiteren Grades zur Promotion zugelassen werden.

Für die Zulassung zur Promotion muss beim Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät ein Zulassungsantrag gestellt werden. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen in der Regel ein Lebenslauf, Abschlussurkunden, die Darstellung des Dissertationsthemas sowie die Betreuungszusage eines das jeweilige Wissenschaftsgebiet vertretenden Hochschullehrers. Näheres ist in den einzelnen Promotionsordnungen geregelt.

Werden vom Promotionsausschuss der Fakultät alle Voraussetzungen der Promotionsordnung als erfüllt angesehen, erfolgt die Zulassung zur Promotion. An der Technischen Universität Chemnitz haben Doktoranden zudem die Möglichkeit, sich als Promotionsstudierende immatrikulieren zu lassen. Eine Antragstellung beim Studentensekretariat der Technischen Universität Chemnitz kann jederzeit erfolgen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen
  • amtlich beglaubigte Kopie des Sekundarschulabschlusszeugnisses einschließlich des Fächer- und Notennachweises in Originalfassung und deutscher bzw. englischer Übersetzung
  • Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium mit Studiendauer und Fächer- und Notenübersicht
  • Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss (Diplomurkunde, Mastergrad o.a.)
  • schriftliche Bestätigung eines wissenschaftlichen Hochschullehrers zur Übernahme der Betreuung des Promovenden (Betreuerzusage)
  • schriftliche Bestätigung des Betreuers über ausreichend Sprachkenntnisse für das Studium

Damit sind Doktoranden nach Entrichtung des Semesterbeitrags bezüglich der Bedingungen regulären Studierenden gleichgestellt (u.a. ÖPNV-Ticket für ganz Sachsen, kostengünstiges Essen in der Mensa). Die reguläre Einschreibedauer als Promotionsstudent beträgt in der Regel drei Jahre. Verlängerungen sind möglich, jedoch gesondert zu beantragen und vom zuständigen Promotionsausschuss zu bestätigen. Nähere Informationen hierzu erteilt das Studentensekretariat.

Während der Promotionsphase besteht für Promotionsstudenten an der Technischen Universität Chemnitz zudem die Möglichkeit, an der Forschungsakademie in interdisziplinären Veranstaltungen Zusatzqualifikationen zu erwerben und sich individuell über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten beraten zu lassen.

Darüber hinaus werden im Rahmen des Welcome-Centre weitere Weiterbildungsveranstaltungen speziell für ausländische Wissenschaftler an der Technischen Universität Chemnitz angeboten (Effektive Wissensvermittlung, Interkulturelles Training, Zeitmanagement, Bewerbungstraining, Teammanagement)

Wie die Zulassung zur Promotion, sind auch die Voraussetzungen zur Promotion und der Ablauf des Promotionsverfahrens in den Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten festgelegt. Eine der Grundforderungen ist die Annahme der Dissertationsschrift durch die Fakultät. Die darin entwickelten Thesen sind im Rahmen einer mündlichen Prüfung zu verteidigen (Disputatio). Darüber hinaus erfolgt häufig noch eine nicht-öffentliche allgemeine Prüfung zu weiteren Themen des Fachgebietes (Rigorosum).

Nach erfolgreichem Abschluss muss der Doktorand seine Dissertationsschrift erst veröffentlichen, ehe der Doktorgrad verliehen werden kann. Die Technische Universität Chemnitz verfügt hierfür mit einem eigenen Universitätsverlag und einem eigenen elektronischen Dokumentenserver über attraktive Möglichkeiten. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Universitätsbibliothek.