Postdoc
Die erfolgreiche Promotion stellt eine zwingende Voraussetzung für eine wissenschaftliche Karriere in Deutschland dar. Durch sein hohes gesellschaftliches Ansehen ist ein Doktorgrad aber auch eine nicht zu unterschätzende Komponente für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung im nicht-wissenschaftlichen Bereich.
Entscheidet sich ein Promovierter für eine Fortsetzung seines beruflichen Weges in der Wissenschaft, so stehen ihm im Wesentlichen zwei Qualifikationswege offen:
-
die Habilitation: Wie bei der Promotion, so ist auch das Habilitationsverfahren durch die einzelnen Fakultäten in ihren Habilitationsordnungen geregelt. In der Regel sollte die Habilitation nicht direkt auf die Promotion folgen, sondern durch eine gewisse „Praxisphase“ in Forschung und Lehre getrennt sein. Wie bei der Promotion, ist die Annahme einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit, der Habilitationsschrift, unabdingbare Voraussetzung für die Eröffnung des Habilitationsverfahrens. Allerdings werden hier noch erheblich höhere formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Nach Annahme der Habilitationsschrift werden zudem wissenschaftliche Vorträge, Probevorlesungen oder Kolloquia durchgeführt. Genaueres dazu findet sich in den jeweiligen Habilitationsordnungen. Werden alle erbrachten Teilleistungen vom Habilitationsausschuss der Fakultät anerkannt, wird die Habilitation vollzogen. Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt. Der Doktorgrad kann der jeweiligen Habilitationsordnung entsprechend um den Zusatz „PD“ oder den Zusatz „habil.“ ergänzt werden. Der Habilitierte hat damit den Nachweis der besonderen Befähigung für Forschung und eigenständige Lehre auf einem der von der Fakultät vertretenen Wissenschaftsgebiete erbracht.
-
die Juniorprofessur: Alternativ zur Habilitation kann die formale Qualifikation für eine Professur auch über eine Juniorprofessur erfolgen. Zu den Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren in Sachsen zählen, neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, welche in der Regel durch die besonders herausgehobene Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Juniorprofessoren werden zunächst für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren in einem Dienstverhältnis beschäftigt. Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses auf insgesamt sechs Jahre ist abhängig von dem Ergebnis einer Evaluation der während dieser Zeit erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre: Hat sich der Juniorprofessor als Hochschullehrer bewährt, so ist seine Qualifikation der eines Habilitierten gleichgestellt.
Nachdem der Kandidat sich erfolgreich habilitiert oder habilitationsadäquate Leistungen erbracht oder im Rahmen einer Juniorprofessur qualifiziert hat, kann er sich auf Professorenstellen bewerben, die von den Hochschulen ausgeschrieben werden. Von der jeweiligen Fakultät wird dann ein Berufungsvorschlag mit in der Regel drei Bewerbern erstellt, welche am besten geeignet für die ausgeschriebene Stelle gehalten werden. Beabsichtigt der Rektor, einen der Vorgeschlagenen zu berufen, führt er oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Rektorates die Berufungsverhandlungen. Werden diese erfolgreich abgeschlossen, so erfolgt eine Berufung zum Professor.
Die hier beschriebenen Wege von einer Promotion zu einer Professur basieren auf dem Sächsischen Hochschulgesetz. Da in Deutschland die Regelung von Hochschulangelegenheiten den einzelnen Bundesländern und die nähere Konkretisierung und Umsetzung den einzelnen Hochschulen überlassen ist, gelten auf diesem Gebiet von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen, die im jeweiligen Hochschulgesetz nachzulesen sind.