
Eine Niederlassungserlaubnis ist nach §9 AufenthG ein Aufenthaltstitel ohne zeitliche Befristung und ohne Einschränkung hinsichtlich der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland kann einem Ausländer erteilt werden, wenn er
Hochqualifizierten kann nach §19 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sofort die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Die Niederlassungserlaubnis ist der Aufenthaltstitel, der mit den weitestgehenden Rechten für einen in Deutschland lebenden Ausländer verbunden ist. Darüber hinaus bleibt als letzte Integrationsstufe nur noch die Einbürgerung als deutscher Staatsangehöriger.
Diese Hinweise sollen einer ersten allgemeinen Orientierung dienen. Im Hinblick auf die jeweiligen individuellen Umstände eines jeden Aufenthalts als Ausländer in Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen ist jedoch in jedem Falle zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.