
Alle Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten genießen nach §2 FreizügG/EU das Recht auf Freizügigkeit bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes. Als freizügigkeitsberechtigt definiert das Freizügigkeitsgesetz u.a. folgende Personengruppen:
Alle Unionsbürger benötigen bei der Einreise nach Deutschland kein Visum. Zudem ist als Identitätsnachweis nicht unbedingt ein Reisepass erforderlich, sondern es genügt ein gültiger Personalausweis. Die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung für Freizügigkeitsberechtigte erfolgt durch die Ausländerbehörde Unionsbürger benötigen zudem keine Arbeitserlaubnis, das heißt, eine Beschäftigung kann sofort nach der Einreise aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind nur noch die neuesten EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien. Bitte fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach.