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Elektronischer Aufenthaltstitel

Auf Grundlage von EU-Verordnungen aus den Jahren 2002 und 2008 sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtet, elektronische Aufenthaltstitel einzuführen, welche den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und den Ausweisersatz in Papierform ablösen sollen. In Deutschland geschah dies am 01. September 2011. Im Inneren des checkkartengroßen elektronischen Aufenthaltstitels befindet sich ein Chip, auf dem biometrische Merkmale, Nebenbestimmungen und persönliche Daten gespeichert sind. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit längstens bis 31. August 2021.

Der Antrag auf Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist so bald wie möglich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde zu stellen. Zu dem Vorsprachetermin sind nicht nur das ausgefüllte Antragsformular, sondern auch weitere Unterlagen mitzubringen. Eine Liste kann hier heruntergeladen werden. In der Zeit zwischen Beantragung und Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels ist der Aufenthalt in Deutschland auch mit Visum möglich. Die Gebühren für die Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels betragen zurzeit 110 Euro, für dessen Verlängerung 80 Euro.

Diese Hinweise sollen einer ersten allgemeinen Orientierung dienen. Im Hinblick auf die jeweiligen individuellen Umstände eines jeden Aufenthalts als Ausländer in Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen ist jedoch in jedem Falle zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.