
Jeder Ausländer aus einem Drittstaat, der sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. EU-Bürger erhalten von der Ausländerbehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung. Besteht für das Herkunftsland eine Visumspflicht ist der Besitz eines deutschen Visums („D-Visum“) zwingende Voraussetzung, um überhaupt einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland stellen zu können.
Nach Ankunft in Deutschland ist es zunächst erforderlich, sich beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Aufenthaltsortes registrieren zu lassen. In Chemnitz geschieht dies im Bürgeramt. Eine Meldebescheinigung ist nicht nur notwendige Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sondern z.B. auch für die Eröffnung eines Bankkontos bei einem deutschen Kreditinstitut.
Ihr zentraler Ansprechpartner in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen ist dann die lokale Ausländerbehörde. Hier stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Sie erhalten dann das Antragsformular sowie Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.
Die Ausländerbehörde erteilt dann in der Regel bei persönlicher Vorsprache eine Aufenthaltserlaubnis. Wichtig: Die Aufenthaltserlaubnis wird nur für den beantragten Aufenthaltszweck erteilt (Studium oder Sprachkursteilnahme, Beschäftigung, Familiennachzug). Ändert sich dieser Aufenthaltszweck, muss umgehend ein neuer Antrag gestellt werden, da die erteilte Aufenthaltserlaubnis damit unter Umständen ungültig und in diesem Falle der Straftatbestand des illegalen Aufenthalts in Deutschland vorliegen würde. Bei beabsichtigter Aufnahme einer Beschäftigung ist ferner zu prüfen, ob dies in den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis explizit gestattet ist.
Diese Hinweise sollen einer ersten allgemeinen Orientierung dienen. Im Hinblick auf die jeweiligen individuellen Umstände eines jeden Aufenthalts als Ausländer in Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen ist jedoch in jedem Falle zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.