
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar. Das Partnerschaftsabkommen mit der Zielhochschule muss den Förderbereich Personalmobilität (STT) umfassen.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
Das Programm bietet folgende Leistungen:
Antragstellung:
Da der Umfang der zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt ist, sollten Sie Ihr Interesse an einem Aufenthalt im Rahmen der Personalmobilität dem IUZ mittels des Antragsformulars bitte frühestmöglich anzeigen.
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Sprechzeiten:
Di: 10.00 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr Fr: 10.00-12.00 Uhr |
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| Koordination und Beratung zum Auslandsstudium und Auslandsspraktikum | ||||||||||