Wissen, was gut ist. Studieren in Chemnitz.
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Behörden

Wichtiger Hinweis bei Neuanreisen!!!
 


Bürgeramt/ Meldebehörde

Ausländische Studierende aus EU-Staaten melden sich nur im Bürgeramt an.

Das Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) ist zuständig für die polizeiliche Anmeldung in Chemnitz. Die Meldefrist beträgt 14 Tage nach Einreise. Jeder Wechsel des Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Vor der Abreise ins Heimatland muss sich jeder ausländische Studierende bei dieser Behörde wieder abmelden.

Benötigte Unterlagen:
  • gültiger Pass
  • Mietvertrag
Adresse:  
Düsseldorfer Platz 1  
09111 Chemnitz  
Telefon: +49 (0)371/488-3355
Fax: +49 (0)371/488-3394
E-Mail: buergeramt@stadt-chemnitz.de
Internet: http://www.meldebox.de/Einwohnermeldeamt/Chemnitz/

Öffnungszeiten:

Montag  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag   08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr


Ausländerbehörde
Adresse:
 
Düsseldorfer Platz 1
 
09111 Chemnitz
 
Telefon:
+49 (0)371/488-3269
Fax:
+49 (0)371 488-3293
E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr


 


Aufenthaltserlaubnis (Antrag in der Ausländerbehörde)

Alle ausländischen Studierenden aus Non-EU-Ländern benötigen während des Aufenthaltes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss direkt nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Für die Aufenthaltserlaubnis müssen 110 Euro bar bezahlt werden (bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr). Sie wird in der Regel für ein Jahr erteilt und muss immer rechtzeitig verlängert werden (Verlängerungsgebühr: 80 Euro).

Alle Studierenden aus EU-Ländern können bei Bedarf kostenfrei eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen, die z.B. vom Arbeitgeber verlangt wird. Dafür muss ebenfalls ein Termin mit der Ausländerbehörde vereinbart werden. Immatrikulationsbescheinigung und Finanzierungsnachweis sind dazu mitzubringen.

KONTAKT:
Ansprechpartner: Frau Heinz
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Tel.: +49 (0)371 488 326 8
Email: jenny.heinz@stadt-chemnitz.de

Notwendige Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:
  • Pass
  • 1 biometrietaugliches Passfoto 35x45 mm
    (Hinweis: Wir empfehlen Ihnen sich hierzu an einen Fotografen zu wenden)
  • Zulassungsbescheid
  • Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • vollständig ausgefüllter Antrag à das Formular „Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels“ ist im Zimmer 3.029 und am Informationsschalter der Ausländerbehörde erhältlich
  • Finanzierungsnachweis
  • 110 Euro (bar) bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr