
Das ECTS gibt es zwar schon seit 1989 mit seiner Einführung im Rahmen des ERASMUS-Mobilitätsprogramms der Europäischen Kommission, richtig wirksam geworden ist es aber erst mit der Unterzeichnung der so genannten „Bologna Deklaration“ zur Schaffung eines „Europäischen Hochschulraums“ durch 29 europäische Bildungsminister im Jahre 1999.
Ziel des ECTS ist es, die internationale Mobilität von Studierenden dadurch zu erleichtern, dass Studienleistungen mit einer bestimmten Anzahl von Credit Points bewertet werden, welche sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand, der für die Erbringung der Studienleistung notwendig ist, richtet. Durch seine europaweite Verbreitung und Akzeptanz ermöglicht es dieses System, im Ausland erworbene Studienleistungen leichter und zuverlässiger an der Heimathochschule anerkennen zu lassen und so die Attraktivität von Auslandsaufenthalten während des Studiums zu steigern.
Im Rahmen der Studienreformen in Deutschland im Zuge des „Bologna Prozesses“ müssen alle Studiengänge in Module unterteilt sein, welche jeweils mit einer bestimmten Anzahl von Credit Points nach dem ECTS-Modell versehen sind. Ein ECTS-Credit Point entspricht etwa einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 25-30 Stunden. In einem Jahr sollen etwa 60 ECTS-Credit points erworben werden. An der Technischen Universität Chemnitz sind für einen Bachelor-Abschluss in der Regel 180, für einen Master-Abschluss 120 ECTS-Punkte vorgesehen.