Wissen, was gut ist. Studieren in Chemnitz.






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Deutschkenntnisse

Mit Ausnahme von englischsprachigen Studienangeboten (Master Micro and Nano Systems, Master Automotive Software Engineering, Master Print and Media Technology, Master Information and Communication Systems) ist der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen notwendige Voraussetzung für die Zulassung von internationalen Studienbewerber/innen zu Studiengängen an der Technischen Universität Chemnitz.

Als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens an der Technischen Universität Chemnitz folgende Dokumente anerkannt:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen – DSH-1, DSH-2, DSH-3
  • TestDaF-Zeugnis – Mindestvoraussetzung Niveaustufe 3 in allen vier Teilprüfungen
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes – ZOP
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts – KDS
  • Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts – GDS
  • Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der Kultusministerkonferenz – DSD II
  • Zeugnis über eine erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung – FSP
  • Zeugnis des Goethe-Institutes – mindestens Niveaustufe B2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen

Sind sie nicht Inhaber eines der oben aufgeführten Dokumente, können aber einen Nachweis über mindestens 600 Stunden Deutschausbildung vorlegen, so besteht die Möglichkeit, an der Technischen Universität Chemnitz Sprachkurse zur Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang zu belegen. Eine Übersicht zu den Angeboten, Terminen und Gebühren finden Sie hier.

Hinsichtlich aller Fragen zur Studienzulassung besuchen Sie bitte auch die entsprechenden Internetseiten des Studentensekretariats der Technischen Universität Chemnitz.