Fakultätsrechen- und Informationszentrum






Technische Universität Chemnitz
Fakultät für Informatik


Raumordnung

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Arbeitsablaufes sind folgende Festlegungen
einzuhalten:

 

 

  1. Der Aufenthalt ist nur den Nutzungsberechtigten im Zusammenhang mit Arbeiten an der installierten Gerätetechnik gestattet.
    Nutzungsberechtigte haben sich auf Verlangen der Dispatcher mit einem gültigen Nutzerausweis (auch Hausausweis bzw. Studentenausweis) zu legitimieren.
  2. Es ist nicht gestattet, in den Räumen zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Kleidung oder andere Gegenstände dürfen nicht auf den Geräten abgelegt werden.
  3. Eigenmächtige Eingriffe in die Gerätetechnik und die Benutzung als defekt ausgewiesener Geräte sind untersagt.
    Bei Brandgeruch ist das betreffende Gerät sofort auszuschalten und der Netzstecker zu ziehen. Jede Betriebsstörung ist sofort dem Dispatcher mitzuteilen.
  4. Der Zugang zu den Rechnerräumen erfolgt mittels Magnetkarte (TU-Card oder CRONOS-Karte). Jeglicher Mißbrauch ist untersagt.
  5. Rücksichtsvolles Verhalten, Ordnung und Sauberkeit in den Räumen werden bei jedem Nutzer vorausgesetzt.
  6. Die Dispatcher sind weisungsberechtigt, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
  7. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Ordnung kann zum Ausschluß der Zulassung zur Benutzung der Rechentechnik sowie der Räume führen.
  8. Die Nutzung der Gerätetechnik ist montags bis freitags von 7.00 - 18.00 (1/B202) bzw.  07.00 - 22.00 Uhr (1/B201) möglich.

     


17.06.2002