Festlegungen im Jahr 2005
| Festlegung |
Titel |
| 02.02.2005/01 |
Nicht bestandene Prüfungen im Vertiefungsgebiet/Vertiefungsrichtung im Hauptstudium |
| 02.02.2005/02 |
Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung |
Information vom 22.11.05/01
Die Lehrveranstaltung "Evolutionäre Algorithmen und Zelluläre Automaten - Ihre Anwendung auf
Grundlage Verteilter und Paralleler Systeme" inklusive Prüfung kann befristet von
Studierenden in das Vertiefungsgebiet "Rechnernetze" im Diplomstudiengang Informatik und
in die Vertiefungsrichtung "Informations- und Kommunikationssysteme" im Diplomstudiengang
Angewandte Informatik eingebracht werden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2006.
Information vom 22.11.05/02
Die Lehrveranstaltungen "Echtzeitsysteme" sowie "Betriebssysteme II" inklusive
Prüfungen können befristet in das Vertiefungsgebiet "Rechnernetze" im Diplomstudiengang
Informatik und in die Vertiefungsrichtung "Informations- und Kommunikationssysteme" im
Diplomstudiengang Angewandte Informatik eingebracht werden. Diese Regelung ist befristet bis zum
31.03.2006.
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Festlegung 02.02.2005/01:
Nicht bestandene Prüfungen im Vertiefungsgebiet/Vertiefungsrichtung im Hauptstudium
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Ergänzung der Festlegung 05.07.2000/01: Alle nicht bestandenen Prüfungen bzw. Teilprüfungen, auch zusätzlich abgelegte, im Vertiefungsgebiet/Vertiefungsrichtung im Hauptstudium sind nach SächsHG § 23 Abs. 4 innerhalb eines Jahres zu wiederholen, ansonsten gilt die Fachprüfung als endgültig nicht bestanden.
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Festlegung 02.02.2005/02:
Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung
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Prüfungen des Hauptstudiums können ab dem Sommersemester 2005 nur noch nach Bestehen der Diplom-Vorprüfung abgelegt werden.