Prüfungsausschuss

Festlegungen im Jahr 2005

Festlegung Titel
02.02.2005/01 Nicht bestandene Prüfungen im Vertiefungsgebiet/Vertiefungsrichtung im Hauptstudium
02.02.2005/02 Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung

Information vom 22.11.05/01


Die Lehrveranstaltung "Evolutionäre Algorithmen und Zelluläre Automaten - Ihre Anwendung auf Grundlage Verteilter und Paralleler Systeme" inklusive Prüfung kann befristet von Studierenden in das Vertiefungsgebiet "Rechnernetze" im Diplomstudiengang Informatik und in die Vertiefungsrichtung "Informations- und Kommunikationssysteme" im Diplomstudiengang Angewandte Informatik eingebracht werden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2006.

Information vom 22.11.05/02


Die Lehrveranstaltungen "Echtzeitsysteme" sowie "Betriebssysteme II" inklusive Prüfungen können befristet in das Vertiefungsgebiet "Rechnernetze" im Diplomstudiengang Informatik und in die Vertiefungsrichtung "Informations- und Kommunikationssysteme" im Diplomstudiengang Angewandte Informatik eingebracht werden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2006.
Festlegung 02.02.2005/01:
Nicht bestandene Prüfungen im Vertiefungsgebiet/Vertiefungsrichtung im Hauptstudium

Ergänzung der Festlegung 05.07.2000/01: Alle nicht bestandenen Prüfungen bzw. Teilprüfungen, auch zusätzlich abgelegte, im Vertiefungsgebiet/Vertiefungsrichtung im Hauptstudium sind nach SächsHG § 23 Abs. 4 innerhalb eines Jahres zu wiederholen, ansonsten gilt die Fachprüfung als endgültig nicht bestanden.


Festlegung 02.02.2005/02:
Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung

Prüfungen des Hauptstudiums können ab dem Sommersemester 2005 nur noch nach Bestehen der Diplom-Vorprüfung abgelegt werden.