| Festlegung | Titel |
|---|---|
| 04.02.2004/01 | Fächer im Hauptstudium Medieninformatik (inkl. Ergänzung vom 02.06.2004) |
| 16.06.2004/01 | Nichtbestehen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung |
| Festlegung 04.02.2004/01:
Fächer im Hauptstudium Medieninformatik (inkl. Ergänzung vom 02.06.2004) |
In Ergänzung der Festlegung 17.04.2002/02 sind im Studiengang Angewandte
Informatik, Vertiefungsrichtung Medieninformatik, zusätzliche Lehrveranstaltungen
im Hauptstudium als prüfungsrelevant zugelassen.
Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 30.09.2006.
| Festlegung 16.06.2004/01:
Nichtbestehen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung |
Wenn Studierende eine oder mehrere Prüfungen des Hauptstudiums ohne bestandene Diplom-Vorprüfung im
Diplomstudiengang Informatik oder Angewandte Informatik abgelegt und erstmalig nicht bestanden haben, können
sie diese Prüfungen erst dann wiederholen, wenn sie die Diplom-Vorprüfung im entsprechenden Studiengang
bestanden haben. Auch können weitere Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung
erst nach Bestehen der Diplom-Vorprüfung abgelegt werden.
Die Frist von einem Jahr zur Wiederholung erstmalig nicht bestandener Prüfungen des Hauptstudiums ohne
abgeschlossene Diplom-Vorprüfung beginnt mit dem Bestehen der Diplom-Vorprüfung.
siehe: Festlegung 02.02.2005/02.