Prüfungsausschuss

Festlegungen im Jahr 2002

Festlegung Titel
04.02.2002/01 Vertiefungsprüfung IF, AIF
04.02.2002/02 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!)
04.02.2002/03 Zulassungsvoraussetzung Softwarepraktikum (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!)
05.03.2002/01 Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung
17.04.2002/01 Softwarepraktikum
17.04.2002/02 Fächer Hauptstudium Medieninformatik
17.04.2002/03 Lehrerweiterbildung
25.07.2002/01 Exmatrikulation infolge endgültig nicht bestandener Prüfungen
11.09.2002/01 Äquivalenzen von Studienleistungen
11.09.2002/02 Benachrichtigung von erstmalig nicht bestandenen Prüfungen
11.09.2002/03 Bearbeitung von Exmatrikulationsanträgen und Anträgen auf Studiengangwechsel
23.10.2002/01 Zusätzliche Fächer in der Vertiefungsrichtung Medieninformatik
04.12.2002/01 Anerkennung von Leistungen für das Hauptstudium
04.12.2002/02 Ablegen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne Diplom-Vorprüfung

Festlegung 04.02.2002/01:
Vertiefungsprüfung IF, AIF

In Ergänzung des Beschlusses vom 05.07.2000/01 legt der Prüfungsausschuss fest: Falls die im obigen Beschluss genannten Prüfungen durch Teilprüfungen abgelegt werden, gilt für jede Teilprüfung die gleiche Regelung wie für die Fachprüfung. Das bedeutet insbesondere, dass eine nichtbestandene Teilprüfung innerhalb eines Jahres zu wiederholen ist. Ansonsten gilt diese Teilprüfung und damit auch die Fachprüfung als endgültig nicht bestanden.


Festlegung 04.02.2002/02:
Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!)

Lehrbeauftragte, die gleichzeitig Prüfer sind, können zu Beginn einer Lehrveranstaltung (Beginn des Semesters) festlegen, dass fachliche Vorleistungen, die im Laufe der Lehrveranstaltung (des Semesters) zur Zulassung zu dieser Prüfung gehören.

Die Anwendung dieser Festlegung ist ab 3.11.2003 bis auf weiteres ausgesetzt!


Festlegung 04.02.2002/03:
Zulassungsvoraussetzung Softwarepraktikum (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!)

Die Teilnahme am Softwarepraktikum ist nur nach bestandenem Leistungsnachweis im Fach Algorithmen und Programmierung möglich.

Die Anwendung dieser Festlegung ist ab 3.11.2003 bis auf weiteres ausgesetzt!


Festlegung 05.03.2002/01:
Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung

Das SächsHG vom 11. Juni 1999 schreibt im § 23 Abs. 4 vor, dass „ ... eine zweite Wiederholungsprüfung ... nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ... ” durchgeführt werden kann.
Der Prüfungsausschuss sieht in regulären Studienbedingungen keinen derartigen Ausnahmefall. Der Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung muss in jedem Fall innerhalb der in der schriftlich ergangenen Benachrichtigung

  • festgelegten Frist
  • schriftlich
  • mit persönlicher Unterschrift an den Prüfungsausschuss eingereicht werden sowie
  • konkret begründet sein,
  • die besondere Schwere charakterisieren
  • und die Ausnahmesituation darstellen.


Festlegung 17.04.2002/01:
Softwarepraktikum

In Ergänzung der Festlegung 04.02.2002/03 wird als Übergangsregelung nur und nur für das Sommersemester 2002 festgelegt:

Studenten ohne Schein A/P und(!) mit Anmeldung für die Klausur A/P am 15. Mai 2002 können sich noch bis zum 26. April 2002 bei Frau Wegner (Prüfungsamt) zum Softwarepraktikum anmelden. Diese Studenten werden Gruppen zugeteilt, in denen mindestens vier Studenten den Schein A/P haben. Die Zuteilung erfolgt nur so lange, bis alle offenen Gruppenplätze (pro Gruppe max. 6 Teilnehmer) vergeben sind, wobei die Reihenfolge der Zuteilung der Anmeldereihenfolge entspricht. Sollten sich mehr Studenten anmelden, als Gruppenplätze vorhanden sind, besteht für die entsprechende Überzahl an Studenten kein Anspruch auf Teilnahme am Softwarepraktikum. Bei Erfolg des Praktikums und Bestehen der Klausur A/P bekommen sie dann auch den Schein Softwarepraktikum.


Festlegung 17.04.2002/02:
Fächer Hauptstudium Medieninformatik

In Ergänzung der Studienordnung im Studiengang Angewandte Informatik, Vertiefungsrichtung Medieninformatik, werden die von Prof. Goerdt beantragten Lehrveranstaltungen im Hauptstudium als prüfungsrelevant zugelassen.

Fachprüfung Vertiefungsrichtung Medieninformatik
Datenbanken II Prof. Benn (2/2/0) SS
(Nicht-Standard-Datenbanken)
Datenbanken III Prof. Benn (2/2/0) WS
(Objektorientierte Datenbanken)
Datenbanken-Implementation Dipl.-Math. Tischendorf (2/0/0) SS
Praktikum / Seminar Usability Testing Dipl.-Psych. A. Keinath (0/0/2) SS
Informatik & Recht Prof. L. Gramlich (2/2/0) SS
Informationssysteme Prof. Kroha (2/0/0) SS
Rechnernetz-Sicherheit Prof. Hübner
Dipl.-Inf. H. Trapp
(2/0/0) SS
Protokolle & Management Prof. Hübner (4/0/0) SS
Programmierung mit C/C++ Prof. Hübner
Dipl.-Inf. M. Becher
(2/2/0) SS
Multimedia-Netz-Praxis Dr. L. Wolf
Dipl.-Ing. A. Heik
(1/1/0) WS
Prinzipien der Systemadministration Prof. Hübner (2/2/0) SS
Sprachverstehen Dr. J. Steinmüller (2/0/0) WS
Kognition Prof. Dilger (2/0/0) SS
Ergonomie für Informatiker Prof. Dr. H. Enderlein (2/0/0) WS
Grundprinzipien der menschlichen
Informationsverarbeitung
Prof. Dr. J. Krems (2/0/0) SS
Druckvorstufe I Prof. Hübler (2/0/0) SS
Ausgabesysteme II Prof. Hübler (2/2/0) SS
Medientechnik Prof. Hübler (2/0/0) SS
Schein interdisziplinäres Systementwurfspraktikum
Praktikum Java-Programmierung Dr. Hering
S. Trautmann
(0/0/4) SS
Praktikum CASE-Systeme L. Rosenhainer M.A. (0/0/4) WS
Praktikum Robotik Prof. Dilger
Prof. Protzel
Dr. Steinmüller
Hr. Galle
(0/0/4) SS
Schein Teamorientierte Projektarbeit
Teamorientierte Projektarbeit bei der Professur Rechnernetze Prof. Hübner (0/0/6) WS/SS


Festlegung 17.04.2002/03:
Lehrerweiterbildung

Die Zwischenprüfungen für Matrikel 2000 und 2001 werden entsprechend der gültigen Studienordnung bestätigt. Die wissenschaftlichen Prüfungen in der nachfolgenden Tabelle festgelegt.

Wissenschaftliche Prüfungen Herbst 2002
Gymnasien/berufsbildende Schule M99

Schriftliche Prüfungen

1. Prüfung Dauer 240 min

Komplex A
Theoretische Informatik
Rechnerorganisation
Komplex B
Funktionale Programmierung
Netzwerkmanagement

2. Prüfung Dauer 240 min

Komplex A
Computergraphik
Datenbanken
Komplex B
Computergraphik
Betriebssysteme

Mündliche Prüfung

Dauer 60 min

gewählte Kombination in der schriftlichen Prüfung
Kombination in der mündlichen Prüfung
1. Prüfung / Komplex A
2. Prüfung / Komplex A
Funktionale Programmierung
Betriebssysteme
1. Prüfung / Komplex A
2. Prüfung / Komplex B
Funktionale Programmierung
Datenbanken
1. Prüfung / Komplex B
2. Prüfung / Komplex A
Rechnerorganisation
Betriebssysteme
1. Prüfung / Komplex B
2. Prüfung / Komplex B
Rechnerorganisation
Datenbanken

Prüfer

Fach Prüfer
Funktionale Programmierung
Dr. Hering
Betriebssystem
Prof. Kalfa
Datenbanken
Prof. Benn / Frau Tischendorf
Rechnerorganisation
Dr. Naumann
Theoretische Informatik
Dr. Tamm
Computergraphik
Dr. Lober
Netzwerkmanagement
Dr. Anders

Wissenschaftliche Prüfungen Herbst 2002
Mittelschulen M00

Schriftliche Prüfungen

Dauer 180 min

Klausur A (Komplex Theoretische und Praktische Informatik)
Theoretische Informatik
Algorithmen und Datenstrukturen (I und II)
Klausur B (Komplex Technische und Angewandte Informatik)
Datenbanken
Netzwerkmanagement

Mündliche Prüfung

Dauer 45 min (Der nicht gewählte Komplex aus der schriftlichen Prüfung.)

Prüfer

Fach Prüfer
Algorithmen und Datenstrukturen
Dr. Lober / Herr Wagner
Datenbanken
Prof. Benn / Frau Tischendorf
Theoretische Informatik
Dr. Tamm
Netzwerkmanagement
Dr. Anders

Außerdem ist lt. LAPO die zweite mündliche Teilprüfung in Didaktik der Informatik zu belegen mit einem Zeitumfang von 30 min.


Festlegung 25.07.2002/01:
Exmatrikulation infolge endgültig nicht bestandener Prüfungen

Mit sofortiger Wirkung wird bei offensichtlichen Fristüberschreitungen von Widersprüchen gegen Bescheide des Prüfungsausschusses über endgültig nicht bestandene Prüfungen die Exmatrikulation ohne zusätzliche Information an die Studenten eingeleitet.


Festlegung 11.09.2002/01:
Äquivalenzen von Studienleistungen

Mit sofortiger Wirkung werden die nachfolgenden Studienleistungen in den Diplom-Studiengängen Informatik und Angewandte Informatik im Grundstudium für äquivalent erklärt und bedürfen damit bei Studiengangwechsel oder Neuimmatrikulation keiner Beantragung auf Anerkennung im jeweils anderen Studiengang:

  1. gleichlautende Leistungsnachweise
    • Algorithmen und Programmierung
    • Softwarepraktikum
    • Rechnerorganisation
    • Hardwarepraktikum
    • Mathematik I
    • Mathematik II
    • Mathematik III
    • Mathematik IV
  2. Leistungsnachweises „Proseminar” im Diplom-Studiengang Informatik - Leistungsnachweis „Interdisziplinäres Seminar” im Diplom-Studiengang Angewandte Informatik.


Festlegung 11.09.2002/02:
Benachrichtigung von erstmalig nicht bestandenen Prüfungen

Der Prüfungsausschuss legt fest, dass bei erstmalig nicht bestandener Prüfung auf eine schriftliche Nachricht an den Prüfling verzichtet wird. Der Student ist selbst für die Informationsbeschaffung von Prüfungsergebnissen verantwortlich. Das Prüfungsamt wird verpflichtet, für alle schriftlichen Prüfungen nach Eingang der Ergebnisse diese in geeigneter Form unter Angabe von Matrikelnummer und dem erzielten Ergebnis (mit Note bei Prüfungen und Status bestanden/nicht bestanden bei Leistungsnachweisen) im Bereich des Studenten- und Prüfungsamtes auszuhängen.


Festlegung 11.09.2002/03:
Bearbeitung von Exmatrikulationsanträgen und Anträgen auf Studiengangwechsel

Exmatrikulationsanträge mit folgenden Gründen:

  • Hochschulwechsel
  • Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
  • sonstige Gründe
  • Anträge auf Studiengangwechsel
werden nicht bearbeitet, solange in einem Prüfungsverfahren eine erste Wiederholung nicht bestanden wurde und die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse noch nicht abgelaufen ist.

Hinweise für Studenten:
Ist eine Prüfung in der ersten Wiederholung bzw. (in besonders begründeten Ausnahmefällen) in der zweiten Wiederholung nicht bestanden, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Danach erfolgt gemäß SächsHG § 17 Abs. 2, Satz 3 die Exmatrikulation.


Festlegung 23.10.2002/01:
Zusätzliche Fächer in der Vertiefungsrichtung Medieninformatik

Der PA sieht die in der Festlegung 14.04.2002/02 angegebenen LV für die Vertiefungsrichtung Medieninformatik im Studiengang Angewandte Informatik im Hauptstudium als ausreichend an.


Festlegung 04.12.2002/01:
Anerkennung von Leistungen für das Hauptstudium

Leistungen, die für die Diplom-Vorprüfung beantragt und erfolgreich erbracht wurden und nicht in das Vordiplom-Zeugnis eingegangen sind, können auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Informatik als Studienleistungen für das Hauptstudium in dem selben Studiengang anerkannt werden. Als Prüfungsleistungen des Hauptstudiums können keinerlei Leistungen des Grundstudiums im selben Studiengang anerkannt werden.


Festlegung 04.12.2002/02:
Ablegen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne Diplom-Vorprüfung

Alle Anträge auf Ablegen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossenes Vordiplom werden auf die Sitzung im Januar 2003 vertagt, wenn eine der offenen Prüfung die Fachprüfung Praktische Informatik war.

siehe Festlegung 02.02.2005/02.