| Festlegung | Titel |
|---|---|
| 04.02.2002/01 | Vertiefungsprüfung IF, AIF |
| 04.02.2002/02 | Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!) |
| 04.02.2002/03 | Zulassungsvoraussetzung Softwarepraktikum (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!) |
| 05.03.2002/01 | Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung |
| 17.04.2002/01 | Softwarepraktikum |
| 17.04.2002/02 | Fächer Hauptstudium Medieninformatik |
| 17.04.2002/03 | Lehrerweiterbildung |
| 25.07.2002/01 | Exmatrikulation infolge endgültig nicht bestandener Prüfungen |
| 11.09.2002/01 | Äquivalenzen von Studienleistungen |
| 11.09.2002/02 | Benachrichtigung von erstmalig nicht bestandenen Prüfungen |
| 11.09.2002/03 | Bearbeitung von Exmatrikulationsanträgen und Anträgen auf Studiengangwechsel |
| 23.10.2002/01 | Zusätzliche Fächer in der Vertiefungsrichtung Medieninformatik |
| 04.12.2002/01 | Anerkennung von Leistungen für das Hauptstudium |
| 04.12.2002/02 | Ablegen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne Diplom-Vorprüfung |
| Festlegung 04.02.2002/01: Vertiefungsprüfung IF, AIF |
In Ergänzung des Beschlusses vom 05.07.2000/01 legt der Prüfungsausschuss fest: Falls die im obigen Beschluss genannten Prüfungen durch Teilprüfungen abgelegt werden, gilt für jede Teilprüfung die gleiche Regelung wie für die Fachprüfung. Das bedeutet insbesondere, dass eine nichtbestandene Teilprüfung innerhalb eines Jahres zu wiederholen ist. Ansonsten gilt diese Teilprüfung und damit auch die Fachprüfung als endgültig nicht bestanden.
| Festlegung 04.02.2002/02: Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!) |
Lehrbeauftragte, die gleichzeitig Prüfer sind, können zu Beginn einer Lehrveranstaltung
(Beginn des Semesters) festlegen, dass fachliche Vorleistungen, die im Laufe der Lehrveranstaltung
(des Semesters) zur Zulassung zu dieser Prüfung gehören.
Die Anwendung dieser Festlegung ist ab 3.11.2003 bis auf weiteres ausgesetzt!
| Festlegung 04.02.2002/03: Zulassungsvoraussetzung Softwarepraktikum (Anwendung ab 3.11.2003 ausgesetzt!) |
Die Teilnahme am Softwarepraktikum ist nur nach bestandenem Leistungsnachweis im Fach Algorithmen und Programmierung möglich.
Die Anwendung dieser Festlegung ist ab 3.11.2003 bis auf weiteres ausgesetzt!
| Festlegung 05.03.2002/01: Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung |
Das SächsHG vom 11. Juni 1999 schreibt im § 23 Abs. 4 vor, dass „ ... eine zweite Wiederholungsprüfung ...
nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ... ” durchgeführt werden kann.
Der Prüfungsausschuss sieht in regulären Studienbedingungen keinen derartigen Ausnahmefall. Der Antrag auf eine zweite
Wiederholungsprüfung muss in jedem Fall innerhalb der in der schriftlich ergangenen Benachrichtigung
| Festlegung 17.04.2002/01: Softwarepraktikum |
In Ergänzung der Festlegung 04.02.2002/03 wird als Übergangsregelung nur und nur für das Sommersemester 2002 festgelegt:
Studenten ohne Schein A/P und(!) mit Anmeldung für die Klausur A/P am 15. Mai 2002 können sich noch bis zum 26. April 2002 bei Frau Wegner (Prüfungsamt) zum Softwarepraktikum anmelden. Diese Studenten werden Gruppen zugeteilt, in denen mindestens vier Studenten den Schein A/P haben. Die Zuteilung erfolgt nur so lange, bis alle offenen Gruppenplätze (pro Gruppe max. 6 Teilnehmer) vergeben sind, wobei die Reihenfolge der Zuteilung der Anmeldereihenfolge entspricht. Sollten sich mehr Studenten anmelden, als Gruppenplätze vorhanden sind, besteht für die entsprechende Überzahl an Studenten kein Anspruch auf Teilnahme am Softwarepraktikum. Bei Erfolg des Praktikums und Bestehen der Klausur A/P bekommen sie dann auch den Schein Softwarepraktikum.
| Festlegung 17.04.2002/02: Fächer Hauptstudium Medieninformatik |
In Ergänzung der Studienordnung im Studiengang Angewandte Informatik, Vertiefungsrichtung Medieninformatik, werden die von Prof. Goerdt beantragten Lehrveranstaltungen im Hauptstudium als prüfungsrelevant zugelassen.
| Fachprüfung Vertiefungsrichtung Medieninformatik | |||
|---|---|---|---|
| Datenbanken II | Prof. Benn | (2/2/0) | SS |
| (Nicht-Standard-Datenbanken) | |||
| Datenbanken III | Prof. Benn | (2/2/0) | WS |
| (Objektorientierte Datenbanken) | |||
| Datenbanken-Implementation | Dipl.-Math. Tischendorf | (2/0/0) | SS |
| Praktikum / Seminar Usability Testing | Dipl.-Psych. A. Keinath | (0/0/2) | SS |
| Informatik & Recht | Prof. L. Gramlich | (2/2/0) | SS |
| Informationssysteme | Prof. Kroha | (2/0/0) | SS |
| Rechnernetz-Sicherheit | Prof. Hübner Dipl.-Inf. H. Trapp |
(2/0/0) | SS |
| Protokolle & Management | Prof. Hübner | (4/0/0) | SS |
| Programmierung mit C/C++ | Prof. Hübner Dipl.-Inf. M. Becher |
(2/2/0) | SS |
| Multimedia-Netz-Praxis | Dr. L. Wolf Dipl.-Ing. A. Heik |
(1/1/0) | WS |
| Prinzipien der Systemadministration | Prof. Hübner | (2/2/0) | SS |
| Sprachverstehen | Dr. J. Steinmüller | (2/0/0) | WS |
| Kognition | Prof. Dilger | (2/0/0) | SS |
| Ergonomie für Informatiker | Prof. Dr. H. Enderlein | (2/0/0) | WS |
| Grundprinzipien der menschlichen Informationsverarbeitung |
Prof. Dr. J. Krems | (2/0/0) | SS |
| Druckvorstufe I | Prof. Hübler | (2/0/0) | SS |
| Ausgabesysteme II | Prof. Hübler | (2/2/0) | SS |
| Medientechnik | Prof. Hübler | (2/0/0) | SS |
| Schein interdisziplinäres Systementwurfspraktikum | |||
| Praktikum Java-Programmierung | Dr. Hering S. Trautmann |
(0/0/4) | SS |
| Praktikum CASE-Systeme | L. Rosenhainer M.A. | (0/0/4) | WS |
| Praktikum Robotik | Prof. Dilger Prof. Protzel Dr. Steinmüller Hr. Galle |
(0/0/4) | SS |
| Schein Teamorientierte Projektarbeit | |||
| Teamorientierte Projektarbeit bei der Professur Rechnernetze | Prof. Hübner | (0/0/6) | WS/SS |
| Festlegung 17.04.2002/03: Lehrerweiterbildung |
Die Zwischenprüfungen für Matrikel 2000 und 2001 werden entsprechend der gültigen Studienordnung bestätigt. Die wissenschaftlichen Prüfungen in der nachfolgenden Tabelle festgelegt.
Wissenschaftliche Prüfungen Herbst 2002
Gymnasien/berufsbildende Schule M99
Schriftliche Prüfungen
1. Prüfung Dauer 240 min
2. Prüfung Dauer 240 min
Mündliche Prüfung
Dauer 60 min
2. Prüfung / Komplex A |
Betriebssysteme |
2. Prüfung / Komplex B |
Datenbanken |
2. Prüfung / Komplex A |
Betriebssysteme |
2. Prüfung / Komplex B |
Datenbanken |
Prüfer
| Fach | Prüfer |
|---|---|
Wissenschaftliche Prüfungen Herbst 2002
Mittelschulen M00
Schriftliche Prüfungen
Dauer 180 min
Mündliche Prüfung
Dauer 45 min (Der nicht gewählte Komplex aus der schriftlichen Prüfung.)
Prüfer
| Fach | Prüfer |
|---|---|
Außerdem ist lt. LAPO die zweite mündliche Teilprüfung in Didaktik der Informatik zu belegen mit einem Zeitumfang von 30 min.
| Festlegung 25.07.2002/01: Exmatrikulation infolge endgültig nicht bestandener Prüfungen |
Mit sofortiger Wirkung wird bei offensichtlichen Fristüberschreitungen von Widersprüchen gegen Bescheide des Prüfungsausschusses über endgültig nicht bestandene Prüfungen die Exmatrikulation ohne zusätzliche Information an die Studenten eingeleitet.
| Festlegung 11.09.2002/01: Äquivalenzen von Studienleistungen |
Mit sofortiger Wirkung werden die nachfolgenden Studienleistungen in den Diplom-Studiengängen Informatik und Angewandte Informatik im Grundstudium für äquivalent erklärt und bedürfen damit bei Studiengangwechsel oder Neuimmatrikulation keiner Beantragung auf Anerkennung im jeweils anderen Studiengang:
| Festlegung 11.09.2002/02: Benachrichtigung von erstmalig nicht bestandenen Prüfungen |
Der Prüfungsausschuss legt fest, dass bei erstmalig nicht bestandener Prüfung auf eine schriftliche Nachricht an den Prüfling verzichtet wird. Der Student ist selbst für die Informationsbeschaffung von Prüfungsergebnissen verantwortlich. Das Prüfungsamt wird verpflichtet, für alle schriftlichen Prüfungen nach Eingang der Ergebnisse diese in geeigneter Form unter Angabe von Matrikelnummer und dem erzielten Ergebnis (mit Note bei Prüfungen und Status bestanden/nicht bestanden bei Leistungsnachweisen) im Bereich des Studenten- und Prüfungsamtes auszuhängen.
| Festlegung 11.09.2002/03: Bearbeitung von Exmatrikulationsanträgen und Anträgen auf Studiengangwechsel |
Exmatrikulationsanträge mit folgenden Gründen:
| Festlegung 23.10.2002/01: Zusätzliche Fächer in der Vertiefungsrichtung Medieninformatik |
Der PA sieht die in der Festlegung 14.04.2002/02 angegebenen LV für die Vertiefungsrichtung Medieninformatik im Studiengang Angewandte Informatik im Hauptstudium als ausreichend an.
| Festlegung 04.12.2002/01: Anerkennung von Leistungen für das Hauptstudium |
Leistungen, die für die Diplom-Vorprüfung beantragt und erfolgreich erbracht wurden und nicht in das Vordiplom-Zeugnis eingegangen sind, können auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Informatik als Studienleistungen für das Hauptstudium in dem selben Studiengang anerkannt werden. Als Prüfungsleistungen des Hauptstudiums können keinerlei Leistungen des Grundstudiums im selben Studiengang anerkannt werden.
| Festlegung 04.12.2002/02: Ablegen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne Diplom-Vorprüfung |
Alle Anträge auf Ablegen von Prüfungen des Hauptstudiums ohne abgeschlossenes Vordiplom werden auf die Sitzung im Januar
2003 vertagt, wenn eine der offenen Prüfung die Fachprüfung Praktische Informatik war.
siehe Festlegung 02.02.2005/02.