Die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen wird an der TU Chemnitz als eine universitäre Aufgabe gesehen. Auf der Grundlage des SächsHG v. 14.11.2008, des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes v. 31.03.1994 sowie des Gleichstellungsprogramms der TU Chemnitz v. 26.02.2009 legte die TU Chemnitz im September 2010 einen aktualisierten Frauenförderplan vor. Darauf aufbauend sind die Fakultäten dabei, eigene Frauenförderpläne zu erstellen und darin Maßnahmen zur Frauenförderung festzulegen.
Der Frauenförderplan beschreibt die Situation der weiblichen Beschäftigten und Studierenden an der Fakultät für Informatik, beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Beschäftigtengruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind und wertet die bisherige Förderung der Frauen aus. Er soll zur Herausbildung von Arbeits- und Studienbedingungen beitragen, die den Frauen die gleichberechtigte Wahrnehmung ihrer Rechte, die Ausübung ihrer Pflichten und berufliche Chancengleichheit ermöglichen.
Die Fakultät für Informatik begrüßt die Bemühungen der Hochschule, die Präsenz von Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen und im MINT-Bereich an der TU Chemnitz zu erhöhen. Die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen wird an der TU Chemnitz als eine universitäre Aufgabe gesehen. Auf der Grundlage der Gesetze und Programme unternimmt die Fakultät für Informatik entsprechende Maßnahmen zur Frauenförderung.
1. Frauenanteil unter den Professoren (Stand: 2011)
| Professoren | davon weiblich | % |
|---|---|---|
| 13 | 1 | 7,7 |
2. Frauenanteil im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personal (Stand: 2010)
| Gesamt | davon weiblich | % | |
|---|---|---|---|
| Wissenschaftliches Personal gesamt | 56 | 3 | 5,4 |
| Nichtwissenschaftliches Personal gesamt | 15 | 12 | 80 |
3. Studierende an der Fakultät für Informatik (Stand: Dezember 2011)
| Studierende insgesamt | davon weiblich | % |
|---|---|---|
| 531 | 61 | 11,4 |
4. Nachwuchsförderung an der Fakultät für Informatik
| Gesamt | davon weiblich | % | |
|---|---|---|---|
| Anzahl der Promovierenden 2011 | 52 | 1 | 1,9 |
| Abgeschlossene Habilitationen 2011 | 0 | 0 |
1. Wissenschaftlicher und Nichtwissenschaftlicher Bereich
Die Fakultät für Informatik strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Grundlage hierfür bilden die gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielsweise:
Die Fakultät strebt eine Erhöhung des Professorinnenanteils an.
In der Nachwuchsförderung strebt die Fakultät für Informatik eine Erhöhung des Frauenanteils an. Bei der Besetzung von Qualifikations- und Drittmittelstellen ist darauf zu achten, dass Frauen ebenfalls berücksichtigt werden. Zudem wird eine Erhöhung des Frauenanteils bei Promotionen und Habilitationen angestrebt.
Dabei sollten Anträge von Frauen für Wiedereinstiegsstipendien des Landes Sachsen zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre unterstützt werden.
Die oder der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Informatik ist beratendes Mitglied in den jeweiligen Berufungskommissionen, welche von der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der TU Chemnitz bei schwierigen Entscheidungsfindungen beraten wird und zu jedem Berufungsvorschlag Stellung nimmt.
2. Studierende
An der TU Chemnitz finden sowohl geschlechterdifferenzierte als auch geschlechterübergreifende Studienwerbeaktivitäten statt. Seit einigen Jahren werden verschiedene Maßnahmen und Projekte zur Gewinnung junger Frauen für technische Studienrichtungen und zur Erhöhung der Studienzufriedenheit in den technischnaturwissenschaftlichen Studienfächern durchgeführt, da die Notwendigkeit einer gezielten Ansprache von Schülerinnen sowie weiblichen Studieninteressierten erkannt wurde.
Die Fakultät für Informatik ist bemüht, den Frauenanteil bei Studierenden zu erhöhen. Dazu wird von der Fakultät für Informatik die Sommerakademie Informatik für Mädchen und junge Frauen angeboten. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, weitere spezielle Informations- und Einführungsveranstaltungen (z.B. Girlsday, Herbstuniversität, Schulpraktika etc.) in Kooperation mit der Zentralen Studienberatung und der Gleichstellungsbeauftragten der TU Chemnitz anzubieten und durchzuführen.
3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium
Die Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung wird für Studentinnen durch folgende Maßnahmen erleichtert:
4. Fort- und Weiterbildung
Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung dienen unter anderem der Verbesserung der Aufstiegschancen, der langfristigen Sicherung der Beschäftigung sowie dem Abbau der durch familiär bedingte Ausfallzeiten entstandenen Informationsdefizite.
In Anlehnung an § 34 der Dienstordnung für Behörden des Freistaates Sachsen vom 14. Januar 1999 sind die Frauen über inner- und außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen zu informieren. Wenn die jeweiligen Kriterien erfüllt sind, ist der angezeigte Teilnahmewunsch an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen zu befürworten.
5. Sicherheit für Frauen im Hochschulbetrieb
Die TU Chemnitz und damit auch die Fakultät für Informatik stellt sich die Aufgabe, spezifische Gefahrenquellen für Frauen aufzudecken und zu beseitigen sowie Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Frauen, die sich sexuell belästigt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an die Universitätsleitung, die Frauenbeauftragte bzw. gemäß SächsPersVG an den Personalrat wenden. Die Universitätsleitung ist verpflichtet, dieser Beschwerde nachzugehen und entsprechende disziplinarische und arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.
6. Gremien
Die TU Chemnitz insgesamt und auch die Fakultät für Informatik stellt sich zur Aufgabe, den Frauenanteil in den universitären Gremien kontinuierlich zu erhöhen. Dabei wird angestrebt, dass Frauen jeweils entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten bzw. Angehörigen der jeweiligen Statusgruppe vertreten sind. Um eine Gleichverteilung von Einfluss, Status und Mitbestimmung von Frauen und Männern in der Hochschule zu erreichen, wird deshalb empfohlen, bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen auf eine dementsprechende Beteiligung von Frauen zu achten.
Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird jährlich evaluiert.
Der Frauenförderplan der Fakultät für Informatik tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt für zwei Jahre. Statistische Angaben werden jährlich aktualisiert.
Chemnitz, Dezember 2011