Partnerhochschule des Spitzensports

Voraussetzungen der Spitzensportler


Nach dieser Vereinbarung können grundsätzlich Mitglieder der A-, B- oder C-Kader eines Spitzenverbandes gefördert werden. Die Athleten/innen verpflichten sich laut dieser Vereinbarung zu folgenden Leistungen:
  • mit der erforderlichen Sorgfalt ihr Studium zu planen und sich auf Prüfungen vorzubereiten
  • bei diversen Meisterschaften für die Universität zu starten
  • Die Hochschule regelmäßig über ihre sportlichen Erfolge zu informieren.
  • Repräsentative Aufgaben für die Hochschule im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten zu übernehmen
  • Nach Abschluss des Studiums bei der Beratung von aktiven Studierenden Spitzensportler/innen mitzuwirken




ZurückHome