Voraussetzungen der Spitzensportler
Nach dieser Vereinbarung können grundsätzlich Mitglieder der A-, B- oder C-Kader eines Spitzenverbandes gefördert werden.
Die Athleten/innen verpflichten sich laut dieser Vereinbarung zu folgenden Leistungen:
- mit der erforderlichen Sorgfalt ihr Studium zu planen und sich auf Prüfungen vorzubereiten
- bei diversen Meisterschaften für die Universität zu starten
- Die Hochschule regelmäßig über ihre sportlichen Erfolge zu informieren.
- Repräsentative Aufgaben für die Hochschule im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten zu übernehmen
- Nach Abschluss des Studiums bei der Beratung von aktiven Studierenden Spitzensportler/innen mitzuwirken
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