| 2. Hauptfach Grafische Technik im Magisterstdium |
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| Grafische Technik ist an der Technischen Universität Chemnitz als zweites Hauptfach im |
| Magisterstudium wählbar. |
| Voraussetzung: in der Regel allgemeine Hochschulreife |
| Sprachkenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremdsprache (Nachweis durch |
| Abiturzeugnis oder bis zur Zwischenprüfung) |
| Regelstudienzeit: 9 Semester |
| Abschluss: Magister Artium/ Magistra Artium (M.A.) |
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Studienbeginn: in der Regel Wintersemester |
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Das 2. Hauptfach Grafische Technik ist zulassungsfrei. |
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Berufliche Möglichkeiten |
| Der Absolvent der Grafischen Technik ist befähigt, entsprechend seiner geisteswissenschaftlichen |
| Ausbildung (1. Hauptfach) relevante Inhalte für die qualitätsgerechte Herstellung von Print- und |
| Multimediaprodukten aufzubereiten. Er setzt dazu technische Mittel der Text- und Bildbearbeitung, |
| der Druck- und Ausgabetechnologien sowie der Weiterverarbeitung ein. |
| Der Absolvent kann mittels fachspezifischer Kenntnisse Trends der Grafischen Technik kritisch |
| beurteilen einordnen und selbst an der Gestaltung von Erzeugnissen der Print- und |
| Medientechnik und an deren Fertigstellung arbeiten. Er ist befähigt, in Verlagen, in der Publizistik |
| und in anderen Zweigen der Medienkultur schöpferisch, technisch, und organisatorisch zu wirken. |
| Durch das Studium der Methodik der Wissensaneignung kann er sich in neue Gebiete der |
| Kommunikationstechnik einarbeiten, so kontinuierlich auf der Höhe der technischen Entwicklung |
| arbeiten und mit seinen Erkenntnissen andere anleiten. |
| Studienaufbau |
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Das 2. Hauptfach Grafische Technik hat einen Gesamtumfang von 80 SWS, der sich aus: |
| - dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, |
| - dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich und |
| - Lehrveranstaltungen nach freier Wahl aus dem Angebot der TU Chemnitz |
| zusammensetzt. |
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Im Grundstudium sind Teilgebiete aus den ersten zwei Bereichen (36 SWS) zu studieren. |
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4 SWS können aus dem freien Angebot belegt werden. |
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Im Grundstudium gehört die Teilnahme an Fachexkursionen in fachspezifisch relevante Betriebe und |
| Einrichtungen mit einer Gesamtdauer von 3 Tagen zum Pflichtteil. Sie liegen in der Regel während der |
| lehrveranstaltungsfreien Zeit. |
| Zur Vertiefung der Kenntnisse in der Grafischen Technik wird im Grundstudium ein Fachpraktikum |
| von insgesamt 4 Wochen absolviert. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Grafischen |
| Technik gilt als Ersatz. |
| Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Voraussetzungen für die |
| Zulassung zur Zwischenprüfung sind neben dem Nachweis der Sprachkenntnisse der |
| Nachweis für die Lehrveranstaltungen Mathematik, Physik, Informatik, einem Wahlpflichtfach sowie |
| Teilnahmebescheinigungen über fachrelevante Exkursionen (mindestens 3 Tage) und über ein |
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fachrelevantes Praktikum (mindestens 4 Wochen). |
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Die Zwischenprüfung ist eine Blockprüfung und muss bis zum Beginn des 5. Semesters in den |
| Fächern Chemie, Grundlagen der grafischen Kommunikationstechnik und Drucktechnik abgelegt |
| werden. Die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung im zweiten Hauptfach Grafische Technik |
| berechtigt zur Fortführung des Faches im Hauptstudium, auch wenn im ersten Hauptfach noch |
| Zwischenprüfungsleistungen zu erbringen sind. |
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Im Hauptstudium beträgt der Gesamtumfang an Lehrveranstaltungen ebenfalls 40 SWS. Davon fallen |
| 36 SWS auf den Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und 4 SWS können aus |
| dem freien Angebot belegt werden. |
| Das Hauptstudium beinhaltet eine Studienarbeit (Umfang 200 Stunden), in der der Student ein |
| konkretes Problem der Forschung oder Praxis selbstständig bearbeitet und dabei sein |
| methodisches Wissen beispielbezogen anwendet. |
| Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. |
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Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Prüfung sind Leistungsnachweise zu: |
| - Verfahrensseminar und Versuchsfeld, |
| - Betriebswirtschaftslehre, |
| - Stoffe und Stoffprüfung der Grafischen Technik, |
| - Typografie und Gestaltung sowie |
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- die bestandene Studienarbeit. |
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Die Magisterarbeit kann nur im ersten Hauptfach an der Philosophischen Fakultät geschrieben |
| werden. |
| Einschreibung |
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Die Immatrikulationsunterlagen können Sie auf dem Postweg anfordern: |
| Technische Universität Chemnitz |
| Studentensekretariat |
| 09107 Chemnitz |
| Sitz: Straße der Nationen 62, Zimmer 042 |
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Tel.: (0371) 531-1634, -1635 |
| Bitte legen Sie einen mit 1,53 EUR frankierten und an Sie adressierten A5-Umschlag bei. |
| Den Immatrikulationsantrag und weitere Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie |
| ebenfalls im Internet unter der Adresse |
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Auf dieser Seite können Sie den Immatrikulationsantrag unter der Rubrik "Antragsformulare" |
| herunterladen und ausdrucken |
| Beratungsmöglichkeiten |
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Fachstudienberatung |
| Technische Universität Chemnitz |
| Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik |
| Prof. Dr. Beier, Prof. Dr. Hübler |
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09107 Chemnitz |
| Sitz: Reichenhainer Str. 70, Zimmer D 102, D 133 |
| Tel.: (0371) 531-2680, -2364 |
| Fax: (0371) 531-3780 |
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Zentrale Studienberatung |
| Technische Universität Chemnitz |
| Zentrale Studienberatung |
|
09107 Chemnitz |
|
Sitz: Straße der Nationen 62, Zimmer 046 |
| Tel.: (0371) 5 31-18 40, -16 37, -16 90 |
| Fax: (0371) 5 31-18 09 |
| E-Mail: studienberatung@tu-chemnitz.de |