Prüferinnen und Prüfer für die Studiengänge des Instituts
Zur Bestellung von Prüfern und Beisitzern legt der Prüfungsausschuss fest:
(männliche Bezeichnungen gelten auch für weibliche Personen)
Der Prüfungsausschuss hat bis auf Widerruf unter Bezug auf die entsprechenden Abschnitte der jeweiligen Prüfungsordnungen für die Studiengänge Diplom, Magisternebenfach, Bachelor und Master Soziologie folgende Lehrpersonen als Prüfer bestellt:
a) alle Angehörige der Universität mit akademischer Lehrbefugnis im Fach Soziologie als Prüfer für Prüfungen im Fach Soziologie in allen o.a. Studiengängen.
Dies sind derzeit:
Prof. Brock,
Prof. Kopp,
Prof. Nauck,
Prof. Voß
Prof. Weiske sowie
PD Dr. Rippl.
Weitere Prüfer können kurzfristig für einzelne Prüfungen vom Vorsitzenden mündlich bestellt werden.
b) die von der Philosophischen Fakultät zusätzlich förmlich auf Grundlage eines Beschlusses des Fakultätsrates bestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Soziologie als Prüfer für Prüfungen im Fach Soziologie im Bachelor-Studiengang.
Dies sind derzeit:
Dr. Rippl, Dipl.Soz. Fuß, Dr. Becker
(Allgemeine Soziologie I),
Dr. Krähnke, Dr. Lechner (Allgemeine Soziologie II),
Dr. Kleemann, Dipl.Soz Weiss (Industrie- und Techniksoziologie),
Dipl.Soz. Fischer, Dipl.Soz. Schucknecht, Dipl.Soz. Reißmüller (Soziologie des Raums),
Dr. Lois (Empirische Sozialforschung).
Weitere Prüfer in diesem Sinne können kurzfristig für einzelne Prüfungen vom Vorsitzenden mündlich bestellt werden.
c) alle weiteren Angehörige der Universität mit akademischer Lehrbefugnis in ihren Fachgebieten als Prüfer für Prüfungen von Studierenden der Soziologie in allen nicht-soziologischen Fächern im Rahmen der o.a. Studiengänge.
Dies sind derzeit u.a. die Professoren Kabat vel Job, Krems, Mühlig, Rudolph, Schütz, Sedlmeiner, Werth (Psychologie); Neuss, Jesse, Söllner (Politik), Bank, Bammert, Koring, Schmidt-Lauff, Sachs-Hombach, Kienzler (Pädagogik), Gramlich, Scholl (Recht), Jurczek (Geographie), Lang, Moldaschl, Kuhn, Pawlosky (Wirtschaft). Weitere Prüfer können kurzfristig für einzelne Prüfungen vom Vorsitzenden mündlich bestellt werden.
d) alle wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität als mögliche Beisitzer in mündlichen Prüfungen in den o.a. Studiengängen, wenn diese von unter a-c bestellten Prüfern für von diesen durchgeführte Prüfungen dazu im Auftrag des Prüfungsausschusses in eigener Zuständigkeit jeweils mündlich bestellt sowie den Kandidaten zur Prüfung benannt werden und sie die gefordert fachliche Eignung besitzen.
Für alle Prüfungen ist erforderlich, dass die jeweiligen Prüfer (bei Klausuren: der verantwortlichen Erstprüfer) so benannt sind, dass dies den Kandidaten zusammen mit Datum und Ort der Prüfung vor der durchgeführten Prüfung ersichtlich wird. Dies erfolgt in der Regel durch die im Auftrag des Prüfungsausschusses vom Prüfungsamt auf Basis der individuellen Anmeldung der Kandidaten für die Prüfungen und die entsprechenden Prüfer erstellten Prüfungslisten und deren öffentlichen Aushang im Prüfungsamt. Beisitzer bzw. Zweirprüfer (bei Klausuren) werden von Prüfungsauschuss bei Bedarf mündlich bestellt.
(Prof. Dr. G. Günter Voß, Vorsitzender des Prüfungsausschusses)