Hinweise zur Vorbereitung mündlicher und schriftlicher Prüfungen
Rechtliche Grundlage
Die Prüfungsordnungen Ihres Curriculums regeln den Rechtsrahmen für Ihre Prüfung.
Die Prüfungen werden von Frau Prof. Weiske und einer/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter/in abgenommen.
Vorbereitung
Die mündlichen und schriftlichen Prüfungen beziehen sich auf die Lehrveranstaltungen und deren Inhalte, die Sie gemäß der Studienordnung im Fach bei Frau Prof. Weiske, bei den MitarbeiterInnen und Lehrbeauftragten für die Spezielle Soziologie besucht haben.
Sie haben bei der Wahl des Prüfungsthemas ein Vorschlagsrecht. Für das unerlässliche Vorbereitungsgespräch nutzen Sie die Sprechstunden, die an unserer Professur angeboten werden. Die Themenwahl und die Literaturbasis sind Gegenstand des Vorbereitungsgespräches. Bei Ihrem Vorschlag des Prüfungsthemas sollten Sie Ihre eigene Profilierung voran bringen und Ihre eigenen Studieninteressen möglichst angemessen verfolgen.
Ablauf der Prüfungen
Mündliche Prüfungen haben eine Dauer von 20-30 Minuten. Sie können mit Ihrem Prüfungsvortrag (10-12 Minuten) eine wesentliche Prüfungsleistung vorlegen. Für den Prüfungsvortrag bereiten Sie bitte ein Handout vor, das das Prüfungsthema (bzw. die leitende Fragestellung), die Gliederung des Vortrags und die verwendete Literatur enthält.
An diese Präsentation schließt sich ein Prüfungsgespräch an, das die Themen des Prüfungsgebietes insgesamt umfasst.
Schriftliche Prüfungen werden mit der für das Curriculum geregelten Dauer absolviert. Zentral für die Bewertung der Prüfungsklausur ist neben inhaltlichen Gesichtspunkten eine geschlossene Argumentation auf der Grundlage einer ersichtlichen Gliederung.
Die Bewertung der Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung wird Ihnen im Anschluss an die mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Bewertung von Klausuren wird nach der Durchsicht über Listenaushänge (Matrikelnummer und Note) an der Mitteilungstafel der Professur bekannt gemacht.
Das Zentrale Prüfungsamt verwaltet Ihre Leistungsnachweise insgesamt.