Ein Ethikantrag sollte gestellt werden, wenn Forschung am Menschen betrieben wird und physische bzw. psychische Schäden für die Teilnehmer nicht auszuschließen sind. Dies trifft auch dann zu, wenn die Teilnehmer volljährig, gesund und im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind und über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Studie freiwillig entscheiden können.
Eine Begutachtung ist besonders angeraten, wenn es sich um experimentelle Vorhaben mit Versuchspersonen handelt, die die a) jünger als 18 Jahren sind, b) für ihre Teilnahme bezahlt oder anderweitig entlohnt werden, c) sich in Haft befinden, d) körperliche oder psychische Einschränkungen aufweisen oder wenn das Vorhaben eine eingeschränkte Aufklärung oder Täuschung der Versuchsteilnehmer vorsieht.
Durch die Vorbegutachtung Ihres Vorschungsvorhabens erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, ob die Ethikkommission der TU Chemnitz es als notwendig betrachtet, dass Sie einen umfassenden Ethikantrag einreichen.
Unabhängig von den Voten der Ethikkommission bleibt die Verantwortung des verantwortlichen Wissenschaftlers stets unberührt.
Wurde der Antrag bereits von einer anderen Ethikkommission mit Bedenken abgelehnt, so kann der selbe Antrag nicht noch einmal bei der Ethikkommission der TU Chemnitz eingereicht werden. Allerdings ist eine Neueinreichung möglich, wenn das Projekt grundlegend hinsichtlich der forschungsethischen Richtlinien überarbeitet bzw. abgeändert wurde.
Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften. Bei Kooperationsvorhaben, an denen Mitglieder der Fakultät maßgeblich beteiligt sind, kann die Antragsberechtigung durch Beschluss der Ethikkommission auf Kooperationspartner erweitert werden.
Hat die Ethikkommission Bedenken gegen die ethische Zulässigkeit eines Forschungsvorhabens, ist der Antragsteller vor Abgabe eines Votums anzuhören.
Eine Bearbeitungsgebühr wird nur von bewilligten drittmittelfinanzierten Vorhaben erhoben. Die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr wird in einer Entgeltordnung (nach Gebührenordnung der TU Chemnitz) geregelt. Vorhaben aus Eigenmitteln und Vorhaben von Studierenden oder Qualifikanten der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Technischen Universität Chemnitz werden grundsätzlich kostenfrei begutachtet.
Das Votum der Ethikkommission bezieht sich ausschließlich auf die vorgelegten Antragsunterlagen. Abweichungen in der Studiendurchführung vom beantragten Vorgehen oder nachträgliche Änderungen im Untersuchungsplan führen automatisch zum Erlöschen der ethischen Unbedenklichkeitsbeurteilung. In diesem Falle oder bei Auftreten unerwarteter Ereignisse, die Sicherheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, sind ist die Änderungen der EK unverzüglich mitzuteilen und eine Nachbegutachtung des Vorhabens zu beantragen.
Stellt die Ethikkommission fest, dass aus ethischer Sicht Bedenken gegen ein Forschungsvorhaben bestehen, so kann der Antragsteller sein Projekt überarbeiten und einen entsprechend ebenfalls überarbeiteten Antrag erneut zur Stellungnahme vorlegen.