Aufgabe der Ethikkommission ist die Prüfung und Beurteilung der ethischen Zulässigkeit von Forschungsvorhaben, die Untersuchungen an Menschen, an vom Menschen genommenen Proben oder Forschungen mit personenbezogenen Daten von Probanden oder Patienten beinhalten. Die Verantwortung des verantwortlichen Wissenschaftlers bleibt unberührt."
Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob
1. alle Vorkehrungen zur Minimierung des Probanden-Risikos getroffen wurden,
2. ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht,
3. die Einwilligung der Probanden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter hinreichend belegt ist,
4. die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz, Rechnung trägt,
5. die Anträge an die Ethikkommission Angaben enthalten zu
• Ziel und Verlaufsplan des Vorhabens,
• Art und Anzahl der Probanden sowie Kriterien für deren Auswahl,
• allen Schritten des Untersuchungsablaufs,
• Belastungen und Risiken für Probanden einschließlich möglicher Folgeeffekte und Vorkehrungen, negative Folgen abzuwenden,
• Regelungen zur Aufklärung der Probanden über den Versuchsablauf, die vollständig, wahrheitsgetreu und für die Probanden verständlich über Ziele und Versuchsablauf aufklären (in Schriftform),
• Regelungen zur Einwilligung der Probanden in die Teilnahme an der Untersuchung (in Schriftform),
• Möglichkeiten der Probanden, die Teilnahme abzulehnen oder von ihr zurückzutreten, bei Probanden mit begrenzter Entscheidungsmöglichkeit (z.B. Kinder, Geschäftsunfähige): Regelung der Zustimmung zur Versuchsteilnahme durch Sorgeberechtigte, ggf. vorgesehenen Versicherungsschutz,
• Datenregistrierung (besonders bei Ton- und Videoaufnahmen und bei Rechnerprotokollen) und Datenspeicherung unter dem Aspekt der Daten-Anonymisierung.
Besonders restriktiv werden experimentelle Vorhaben mit Versuchspersonen begutachtet, die a) jünger als 18 Jahren sind, b) für ihre Teilnahme bezahlt oder anderweitig entlohnt werden, c) sich in Haft befinden, d) körperliche oder psychische Einschränkungen aufweisen oder wenn das Vorhaben eine eingeschränkte Aufklärung oder Täuschung der Versuchsteilnehmer vorsieht.
Die Prüfung der Forschungsqualität ist kein Bestandteil ethischer Begutachtung.
Mit der Gründung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften an der TU Chemnitz im Jahr 2009 wurde die Ethikkommission ins Leben gerufen, da in den drei die Fakultät bildenden Instituten Psychologie, Soziologie und Sportwissenschaften besonders häufig Studien mit und am Menschen durchgeführt werden.