Ethikkommission

Ablauf eines Ethikantrags

  1. Vorbegutachtung

Wenn Sie eine Studie planen, bei der Sie sich nicht sicher sind, ob die Durchführung ethisch abgesichert ist bzw. Sie gegenüber einer Institution wie der DFG die ethische Unbedenklichkeit nachweisen müssen, liegt es nahe, einen Ethikantrag zu stellen.
Bitte beachten Sie: Ein positives Votum der Ethikkommission muss vor Beginn der Durchführung eines Forschungsvorhabens vorliegen. Die Bewilligung der Ethikkommission darf nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Die Vorbegutachtung erfolgt für Sie in jedem Falle kostenfrei.

Das Formular für die Vorbegutachtung finden Sie unter Antragsformulare.

  1. Rückmeldung durch die Ethikkommission

Nachdem Sie den Antrag auf Vorbegutachtung eingereicht haben, prüft die Ethikkommission der TU Chemnitz, ob eine intensivere ethische Überprüfung Ihres Forschungsvorhabens als nötig erachtet wird. Sie erhalten von uns eine entsprechende schriftliche Rückmeldung.

  1. Antrag

Ergibt die Vorbegutachtung, dass Ihr Forschungsvorhaben die Kriterien für eine Ethikbeurteilung erfüllt, reichen Sie bitte die vollständigen Antragsunterlagen (Projektplan, Probandeninformation, Einverständniserklärung, evtl. weitere Dokumente) bei der Ethikkommission ein.

Vorlagen für die einzelnen Dokumente finden Sie unter Antragsformulare.

  1. Rückmeldung durch die Ethikkommission

Nach eingehender Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie ein schriftliches Votum der Ethikkommission bezogen auf das Forschungsvorhaben, welches Sie geschildert haben. Die Voten können mit Hinweisen oder Auflagen versehen werden. Ein positives Votum ist zeitlich befristet auf zwei Jahre ab dem Datum der Ersterteilung.

 

Die Ethikkommission kann vom Antragsteller/den Antragstellern die mündliche Erläuterung des Forschungsvorhabens oder ergänzende Unterlagen, Angaben oder Begründungen verlangen.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag an die Ethikkommission mit ausreichend Vorlauf zum geplanten Starttermin Ihres Forschungsvorhabens stellen, so dass Sie das endgültige Votum vor Beginn der Durchführung erhalten können!

 

Kurzantrag bei bereits begutachteten Vorhaben

Bei Verlängerungen, Fortführungen oder Erweiterungen von bereits begutachteten Vorhaben besteht die Möglichkeit, Änderungen in Kurzform (sog. Amendments) einzureichen und beurteilen zu lassen.