Zentrum für Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung

Hinweise für DFG-Antragstellende (Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs)

DFG-Graduiertenkollegs können zusätzliche Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen beantragen. Die DFG möchte durch die Möglichkeit, Mittel für die Förderung der Gleichstellung einzuwerben, Forschungsverbünde motivieren, ihre Bestrebungen in Bezug auf Gleichstellung zu verstärken.

Antragstellung

Für Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs können bis zu 15.000,- EUR pro Jahr bzw. 67.500,- EUR pro Förderperiode als Pauschale beantragt werden. Der Mittelbedarf ist durch Darstellung der geplanten Maßnahmen kurz zu skizzieren. Dabei sollte ein spezieller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Graduiertenkollegs und ein Bezug zu den bereits bestehenden hochschuleigenen Maßnahmen dargestellt werden.
  • Hierbei unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz
 
Beispiele für den Mitteleinsatz

a) Karrierefördermaßnahmen

  • (Teilnahme-) Gebühren für Mentoringprogramme, für Soft-Skill-Kurse, für Managementtraining, für Weiterbildungsangebote etc.
  • (Teilnahme-) Gebühren für Coaching
  • (Teilnahme-) Gebühren für die Teilnahme an bzw. Bildung von Netzwerken
  • Bürokraft für die Organisation von Mentoring/ Netzwerkbildung/ Karriereentwicklung

b) Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere

  • Dienstleistungen eines Familienservices (z. B. Vermittlung von Betreuungsplätzen).
  • Kinderbetreuung während der vom Graduiertenkolleg organisierten Veranstaltungen.
  • Finanzierung eines "mobilen Erziehers" oder eines Babysitterservices (nur für Zeiten außerhalb der üblichen Kinderbetreuungszeiten oder bei besonderen Anlässen, wie z. B. Krankheit)
  • Kinderferienbetreuung
  • Mitfinanzierung von Kindertagesstätten (z. B. Ankauf von Betreuungszeiten/ Beteiligung an Personalkosten um flexiblere Öffnungszeiten zu ermöglichen
  • Einrichtung und Betrieb eines Heimarbeitsplatzes
  • Einrichtung von Eltern/Kind-Zimmern
  • Finanzierung von Personal, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit familiären Verpflichtungen von Routineaufgaben in ihrem Arbeitsbereich entlastet

c) Sonstiges

  • Gender-Sensibilisierungskurse
  • Erstellung eines Handbuches oder einer Internetseite "Maßnahmen zur Chancengleichheit"
  • Veranstaltung von Girls Days/ Schülerinnenakademien/ Sommeruniversitäten für Mädchen
  • Mentoring zwischen Promovierenden/ Studentinnen/ Schülerinnen
  • Bürobedarf zur Organisation der Chancengleichheitsmaßnahmen (Kopien, Flyer etc.)

Besondere Leistungen und Regelungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kinder

 

Dokumenten- Download Formular-Nr. Download Auszug
► Leitfaden für die Antragstellung von Graduiertenkollegs
DFG-Vordruck 54.05 - 6/12
(Kapitel 5.3; Chancengleichheitsmaßnahmen (Text-Auszug)
► Infoblatt Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs
DFG-Vordruck 1.42 - 6/12
 
► Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs
DFG-Vordruck 2.22 - 6/12
(Kapitel 11; Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen (Text-Auszug)

                                                                                                                                   Erstellt anhand der Vordrucke der DFG (1.42-6/12 und 2.22- 6/12.)