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TU Chemnitz

Gleichstellung und Frauenförderung

DFG-Förderinformationen

Hinweise für DFG -Antragstellende

Die Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft ist eine Grundlage der DFG Förderung.
Gleichstellungs- und Chancengleichheitskonzepte stellen ein Qualitätskriterium der Antragsbewertung dar.

„Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft.“ (§ 1 Satz 3 Satzung der DFG)
 


Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt bei der Erstellung individueller Textbausteine, der Auswahl geeigneter Gleichstellungsmaßnahmen für Ihr Forschungsprojekt, sowie bei der erforderlichen Verbindung der Maßnahmen mit dem Gleichstellungskonzept der TU Chemnitz. Hier finden Sie Informationen zu geförderten Maßnahmen sowie zu den Rahmenbedingungen der Chancengleichheitsmaßnahmen in koordinierten DFG-Verfahren.
 
 
 Zusammenfassende Informationen bietet der neue Flyer der Gleichstellungsbeauftragten:
"DFG- Chancengleichheitsmittel in koordinierten Verfahren"

Weitere Informationen:

 


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http://www.tu-chemnitz.de/gleichstellung/service/dfg.php - 06. April 2013 15:22
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