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Die Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft ist eine Grundlage der DFG Förderung.
Gleichstellungs- und Chancengleichheitskonzepte stellen ein Qualitätskriterium der Antragsbewertung dar.
„Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft.“ (§ 1 Satz 3 Satzung der DFG)
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Zusammenfassende Informationen bietet der neue Flyer der Gleichstellungsbeauftragten:
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