§ 11 Wirtschaftsführung, Rechnungslegung, Finanzierung
(.......(7) Die Mittelzuweisung nach Absatz 6, die aus einem Grundbudget, einem Leistungsbudget und einem Innovationsbudget besteht, erfolgt unter Berücksichtigung der in Hochschulvereinbarungen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 sowie der Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 getroffenen Regelungen. Für die Zuweisung der Mittel sind insbesondere der Grad der Zielerreichung, die wirksame Verwendung der Haushaltsmittel, die Belebung des hochschulinternen Wettbewerbes und des Wettbewerbes zwischen den Hochschulen sowie Fortschritte bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Bei der Verteilung der Mittel innerhalb der Hochschule ist Satz 2 zu beachten. Art und Umfang der von den Grundeinheiten der Hochschule zu erbringenden Leistungen sowie die Verwendung der zugewiesenen Mittel sind regelmäßig in Zielvereinbarungen zwischen dem Rektorat und der Leitung der jeweiligen Grundeinheit nach § 2 Abs. 2 festzulegen und zu überprüfen....)