Amtsblatt der EU
Entschließung des Rates vom 20. Mai 1999 zum Thema Frauen und Wissenschaft (1999/C 201/01)in Erwägung nachstehender Gründe:(1) Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist in den Artikeln 2 und 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft als eines der Gemeinschaftsziele festgeschrieben. (2) Der Rat hat diesen Grundsatz im Rahmen verschiedener Gemeinschaftspolitiken bekräftigt, insbesondere in seiner Empfehlung vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozeß (1) (3) Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 9. März 1999 über die Einbeziehung der Chancengleichheit in die Gemeinschaftspolitiken erneut die Bedeutung unterstrichen, die es diesem Thema beimißt (4) Der von der Gemeinschaft verfolgten Politik der Chancengleichheit wird im Fünften FTE-Rahmenprogramm (1998 - 2000), das mit dem Beschluß Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen wurde, Rechnung getragen. (5) Die Kommission hat am 19. Februar 1999 eine Mitteilung mit dem Titel "Frauen und Wissenschaft: Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung" (2) vorgelegt, in der sie eine Reihe von Maßnahmen vorschlägt, mit denen die Diskussion und der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich gefördert und ein schlüssiges Konzept zur Förderung der Frauen in der von der Gemeinschaft finanzierten Forschungstätigkeit entwickelt werden soll. (6) Auch die Kommission verfolgt eine Politik der Chancengleichheit für ihr Personal im Rahmen des dritten Aktionsplans für Chancengleichheit in der Kommission (1997 - 2000), der auf das wissenschaftliche Personal der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) Anwendung findet. (7) Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) ist gehört worden und hat eine Stellungnahme abgegeben. Begrüßt die Mitteilung der Kommission und die darin vorgeschlagenen Initiativen zur Förderung der Beteiligung von Frauen in FTE:Erkennt an, dassa) die Fragen der Unterrepräsentation von Frauen in der wissenschaftlichen und technischen Forschung ein gemeinsames Anliegen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ist und behandelt werden muß; dabei ist festzustellen, daß das Problem der Unterrepräsentation nicht auf den Forschungssektor allein beschränkt ist; b) diese Problematik am besten durch wirksame und dauerhafte Maßnahmen auf allen Ebenen, d.h. auf regionaler und nationaler Ebene sowie auf Gemeinschaftsebene, angegangen werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch sozialen und wirtschaftlichen Faktoren sowie der entscheidenden Rolle von Bildung und Ausbildung bei der Förderung der effektiven Beteiligung von Frauen Rechnung zu tragen; c) das Gender Mainstreaming der Forschungspolitik sich nicht auf die Förderung von Frauen als Forscherinnen beschränkt, sondern auch sicherstellen sollte, daß die Forschung den Bedürfnissen aller Bürger entspricht und zum Verständnis von gleichstellungsrelevanten Fragen beiträgt; d) sich die beiden in der Mitteilung der Kommission genannten Ziele - d.h. Förderung der Debatte und des Erfahrungsaustausches in diesem Bereich zwischen den Mitgliedstaaten sowie Förderung der Teilnahme von Frauen in der Forschungstätigkeit der Gemeinschaft auf der Grundlage eines schlüssigen bei der Durchführung des Fünften FTE-Rahmenprogramms anzuwendende Konzepts - für Maßnahmen auf der Ebene der Gemeinschaft am besten eignen; e) die Einführung einer speziellen Zielvorgabe für die Teilnahme von Frauen in Gremien, beratenden Organen sowie an Stipendien ein sinnvolles Ziel ist; er nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission sich eine Zielvorgabe von 40 % für die Teilnahme von Frauen am Fünften FTE-Rahmenprogramm gesetzt hat, wobei die allgemeinen Kriterien des Fünften FTE-Rahmenprogramms, einschließlich der wissenschaftlichen und technologischen Qualität, zu erfüllen sind; f) umfassendere Indikatoren und statistische Daten in bezug auf die Teilnahme von Frauen in der wissenschaftlichen Forschung, die unter anderem in den europäischen Bericht über wissenschaftlich-technologische Indikatoren aufgenommen werden könnten, die Entwicklung geeigneter Politiken auf einzelstaatlicher und auf Gemeinschaftsebene erleichtern werden; Fordert die Mitgliedsstaaten aufa) die vorliegenden Informationen über das zahlenmäßige Verhältnis von Frauen und Männern beim Personal in Forschung und Entwicklung zur Verfügung zu stellen sowie Methoden und Verfahren zu entwickeln, mit denen die einschlägigen Daten und Indikatoren mittelfristig erhoben und aufbereitet werden können (insbesondere Daten über die vertikale und horizontale Verteilung von Frauen innerhalb des Systems der wissenschaftlichen Forschung auf staatlicher und auf Hochschulebene und, soweit wie möglich, im privaten Sektor), um die Beteiligung von Frauen an der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie in Europa zu messen; b) den von der Kommission in ihrer Mitteilung vorgeschlagenen Dialog durch einen Gedankenaustausch über die auf einzelstaatlicher Ebene durchgeführten Politiken aktiv aufzunehmen, damit die Lage analysiert und eine gemeinsame Bewertung der derzeit verfolgten Politik vorgenommen werden kann, wobei dem "Benchmarking" und den vorbildlichen Verfahren in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist. Forschungsinstitute, Hochschuleinrichtungen und private Unternehmen sollten in diesen Prozeß einbezogen werden; c) das Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln, auch durch andere einzelstaatliche Politiken (z.B. soweit einschlägig durch nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne), zu verfolgen; Ersucht die Kommissiona) auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten vergleichbare Daten und europäische Indikatoren vorzulegen, anhand deren eine gemeinschaftsweite Bewertung der Situation von Frauen in FTE vorgenommen werden kann; b) ihre Bemühungen zur Förderung einer stärkeren Teilnahme von Frauen in allen Bereichen des Fünften Rahmenprogramms in Übereinstimmung mit allen Grundsätzen und Durchführungskriterien fortzusetzen; c) im Lichte des oben erwähnten Dialogs mit den Mitgliedstaaten Leitlinien für weitere Initiativen zur Förderung von Frauen in FTE vorzuschlagen; d) dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens nach zwei Jahren einen Sonderbericht über die Fortschritte bei der Durchführung der in ihrer Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen vorzulegen, um damit unter anderem einen Beitrag zur Erarbeitung künftiger Forschungspolitiken und -programme der Gemeinschaft zu leisten.
(1) ABI. L. 319 vom 10.12.1996, S. 11 |
