Für alle koordinierten Verfahren wie Graduiertenkollegs, Forschergruppen und Sonderforschungsbereiche stellt die Deutsche Forschungsgemeinschaft
Mittel für Chancengleichheitsmaßnahmen bereit. Die DFG fordert die Antragstellenden explizit auf, diese Mittel zu beantragen und abzurufen -
denn Gleichstellung ist eines der entscheidenden Kriterien bei der Begutachtung der Anträge.

Alle Formulare dazu finden Sie hier -->.