An dieser Stelle möchten wir mal so etwas wie Aufklärung betreiben. Wir haben nämlich festgestellt, wie wenig die Studenten (im besonderen auch die Studenten unserer Fakultät) von der studentischen Selbstverwaltung wissen bzw. sich dafür interessieren, geschweigedenn sich darin engagieren. Da du nun schon mal da bist, würden wir dich gerne einladen, mal eine kleine Rundreise duch die studentischen Verwaltungsorgane der Technischen Universiät Chemnitz zu unternehmen.
Dabei handelt es sich nicht um ein studentisches Selbstverwaltungsorgan, als vielmehr um die Gesamtheit aller Studenten der Fakultät für Maschinenbau. Solltest du also Miglied unserer Fakultät sein, gehörst auch du zur Fachschaft und bist berechtigt die Studenten in diversen Gremien zu vertreten und besitzt das Wahlrecht für den Fachschaftsrat.
Er besteht aus bis zu 15 Studenten aus der jeweiligen Fachschaft. Jedes Mitglied der Fachschaft hat aktives und passives Wahlrecht für den Fachschaftsrat. Die Wahlen finden jährlich Ende November statt. Die Amtsperiode beträgt ein Jahr. Die Aufgabe des Fachschaftsrates besteht im wesentlichen aus der Vertretung der Studenten bezüglich aller das Studium betreffenden Fragen. Genauer:
Der StuRa besteht aus jeweils 2 bis 5 Studenten aus den Fachschaften. Die Fakultät Maschinenbau hat 3 Plätze im StuRa. Die Wahl findet jährlich Mitte Dezember statt. Passives Wahlrecht hat die gesamte Fachschaft, wählen darf aber nur der Fachschaftsrat. Der Studentenrat vertritt alle Studenten der TU. Laut SächsHG (§74, Absatz 3) hat er folgende Aufgaben:
Der Fakultätsrat besteht aus Hochschullehrern, akademischen Mitarbeitern, Studenten und sonstigen Mitarbeiter. In unserem Fakultätsrat sind bis zu 3 studentische Vertreter. Die Wahl findet jährlich Mitte Dezember statt. Passives Wahlrecht hat die gesamte Fachschaft, wählen darf aber nur der Fachschaftsrat. Der Fakultätsrat ist zuständig für fast alle Lehre und Forschung betreffenden Angelegenheiten. Einige seiner Aufgaben sind laut §85, SächsHG:
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät eine Studienkommission einberufen. Diese besteht aus Lehrenden der Fakultät und Studenten. Sie "erfüllt beratende Aufgaben, die für die sinnvolle Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums bedeutsam sind ... " (SächsHG, §88, Absatz 2).