Studieren in Chemnitz. Wissen, was gut ist.





Studentische Selbstverwaltung an der Universität

An dieser Stelle möchten wir mal so etwas wie Aufklärung betreiben. Wir haben nämlich festgestellt, wie wenig die Studenten (im besonderen auch die Studenten unserer Fakultät) von der studentischen Selbstverwaltung wissen bzw. sich dafür interessieren, geschweigedenn sich darin engagieren. Da du nun schon mal da bist, würden wir dich gerne einladen, mal eine kleine Rundreise duch die studentischen Verwaltungsorgane der Technischen Universiät Chemnitz zu unternehmen.


Fachschaft

Dabei handelt es sich nicht um ein studentisches Selbstverwaltungsorgan, als vielmehr um die Gesamtheit aller Studenten der Fakultät für Maschinenbau. Solltest du also Miglied unserer Fakultät sein, gehörst auch du zur Fachschaft und bist berechtigt die Studenten in diversen Gremien zu vertreten und besitzt das Wahlrecht für den Fachschaftsrat.


Fachschaftsrat

Er besteht aus bis zu 15 Studenten aus der jeweiligen Fachschaft. Jedes Mitglied der Fachschaft hat aktives und passives Wahlrecht für den Fachschaftsrat. Die Wahlen finden jährlich Ende November statt. Die Amtsperiode beträgt ein Jahr. Die Aufgabe des Fachschaftsrates besteht im wesentlichen aus der Vertretung der Studenten bezüglich aller das Studium betreffenden Fragen. Genauer:

  • Hilfestellung bei Problemen und Fragen zu Prüfungen, Praktika, Studien- und Diplomarbeiten
  • Mitwirkung in den Gremien der Fakultät
  • Erstellung/Berarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Organisation von Veranstaltungen für die Studenten der Fakultät
Der Fachschaftsrat besteht zur Zeit aus 8 Mitgliedern . Möglich wären, wie schon gesagt 15. Aus diesem Grund haben wir oft zeitliche Engpässe und können nicht so viele Veranstaltungen durchführen, wie wir eigentlich gerne wollten. Wenn du also Interesse hast, neben dem Studium noch ein bisschen Verantwortung zu übernehmen und dein Organisationstalent zu trainieren, dann melde dich doch bitte bei uns. Hilfswillige, wenn auch (noch) nichtgewählte Student(in)en sind uns jederzeit willkommen und werden selbstverständlich wie "vollwertige" Mitglieder behandelt. Wir brauchen dringend Leute, um auch in Zukunft wieder Veranstaltungen, wie das Fakultäts- und Sommerfest mit Erfolg durchführen zu können.

 

Studentenrat

Der StuRa besteht aus jeweils 2 bis 5 Studenten aus den Fachschaften. Die Fakultät Maschinenbau hat 3 Plätze im StuRa. Die Wahl findet jährlich Mitte Dezember statt. Passives Wahlrecht hat die gesamte Fachschaft, wählen darf aber nur der Fachschaftsrat. Der Studentenrat vertritt alle Studenten der TU. Laut SächsHG (§74, Absatz 3) hat er folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten
  • Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten
  • Förderung des freiwilligen Studentensports
  • Pflege überregionaler und internationaler Studentenbeziehungen
  • Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten
In den verschiedenen Referaten des Studentenrates kann jeder Student mitwirken. Wenn ihr Interesse daran habt, etwas gutes beizubehalten oder etwas weniger gutes zu ändern, könnt ihr ja mal einen Blick auf die StuRa-Homepage werfen oder ihr meldet euch bei uns.

 

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat besteht aus Hochschullehrern, akademischen Mitarbeitern, Studenten und sonstigen Mitarbeiter. In unserem Fakultätsrat sind bis zu 3 studentische Vertreter. Die Wahl findet jährlich Mitte Dezember statt. Passives Wahlrecht hat die gesamte Fachschaft, wählen darf aber nur der Fachschaftsrat. Der Fakultätsrat ist zuständig für fast alle Lehre und Forschung betreffenden Angelegenheiten. Einige seiner Aufgaben sind laut §85, SächsHG:

  • Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen
  • Planung des Studienangebotes
  • Gewährleistung der Studienfachberatung der Studenten
Probleme mit dem Studium oder Ideen können von euch über den Fachschaftsrat in den Fakultätsrat eingebracht werden. Meldet euch einfach bei uns.

 

Studienkommission

Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät eine Studienkommission einberufen. Diese besteht aus Lehrenden der Fakultät und Studenten. Sie "erfüllt beratende Aufgaben, die für die sinnvolle Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums bedeutsam sind ... " (SächsHG, §88, Absatz 2).


Gerechterweise sei noch erwähnt, dass mein Vorgänger die letzten drei Abschnitte beihnah vollständig von der Fachschaft Physik geklaut hat. Es sind auch Teile von der Fachschaft ET/IT dabei. Ich hab das alles so übernommen und hoffe, die nehmen uns das nicht krumm.

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