An einer Universität gibt es verschiedene Gremien, in denen auch studentische Vertreter zu finden sind.
Auf dieser Seite findet Ihr die Studenten, welche die Fachschaft Chemie in einem Gremium der TU Chemnitz vertreten, und auch, was genau die Aufgabe dieser Gremien ist.
| Senat | Sascha Tripke | (Promotionsstudent) |
| Erweiterter Senat | Sascha Tripke Dieter Schaarschmidt |
(Promotionsstudent) (Promotionsstudent |
| Kommission für Lehre und Studium | Sabrina Krauße | (6. Semester Chemie (Diplom)) |
| Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses | Dieter Schaarschmidt | (Promotionsstudent) |
| Wahlausschuss der Universität | Ron Claus | (Promotionsstudent) |
| Studentenrat | Bernd Hahn Sascha Tripke |
(6. Semester Chemie (Diplom)) (Promotionsstudent) |
| Wahlausschuss der Studentenschaft | Tony Anacker Bianca Milde Ron Claus |
(6. Semester Chemie (Diplom)) (Promotionsstudentin) (Promotionsstudent) |
| Fakultätsrat | Anja Knoblauch Dieter Schaarschmidt |
(6. Semester Chemie (Diplom)) (Promotionsstudent) |
| Studienkommission Chemie (Diplom) | Patrick Andrä Philipp Kitschke Andreas Hengst Dieter Schaarschmidt |
(6. Semester Chemie (Diplom)) (8. Semester Chemie (Diplom)) (10. Semester Chemie (Diplom)) (Promotionsstudent) |
| Prüfungsausschuß Chemie (Diplom) | Tony Anacker | (6. Semester Chemie (Diplom)) |
| Studienkommission Chemie (Bachelor/Master) | Hanka Nehrkorn Andrea Preuß Andreas Hengst Dieter Schaarschmidt |
(4. Semester Chemie (Bachelor)) (2. Semester Chemie (Bachelor)) (10. Semester Chemie (Diplom)) (Promotionsstudent) |
| Prüfungsausschuß Chemie (Bachelor/Master) | Thomas Lenk | (4. Semester Chemie (Bachelor)) |
Der Senat und der erweiterte Senat sind die höchsten Zentralen Gremien der Universität. In ihnen sind alle Mitgliedergruppen der Universität vertreten, wobei die Hochschullehrer jeweils über die absolute Mehrheit der Sitze verfügen. Die Studentenschaft entsendet drei Vertreter in den Senat und sieben weitere Vertreter in erweiterten Senat. Der Senat hat nach §81, SächsHSG unter anderem folgende Aufgaben:
Die Aufgeban des erweiterten Senates sind nach §81a, SächsHSG:
Die o. g. Kommissionen sind ständige Kommissionen des Senates. Sie unterstützen den Senat in der Wahrnehmung der folgenden in §81, SächsHSG festgeschriebenen Aufgaben:
Der Wahlausschuss der Universität legt die Wahltermine auf Ersuchen des Kanzerls fest und entscheidet über Wahlanfechtungen.
Je nach ihrer Größe hat jede Fachschaft zwei bis fünf Sitze im Studentenrat, der FSR Chemie hat zwei Sitze. Der Studentenrat vertritt alle Studenten der TU. Laut SächsHSG (§24, Absatz 3) hat er folgende Aufgaben:
In den verschiedenen Referate des Studentenrates kann jeder Student mitwirken. Wenn Ihr Interesse daran habt, etwas gutes beizubehalten oder etwas weniger gutes zu ändern, könnt Ihr ja mal einen Blick auf die StuRa-Homepage werfen oder Ihr meldet euch bei uns.
Der Wahlausschuss der Studentenschaft besteht aus fünf studentischen Mitgliedern und dem Wahlleiter und seinem Stellvertreter. Alle Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Studentenrat bestellt. Der Wahlausschuss überwacht und organiseirt die Wahl der Studentenschaft.Der Wahlausschuss entscheidet unter Anderem über Wahlanfechtungen.
Der Fakultätsrat besteht aus elf zu wählenden Mitgliedern. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: sechs Hochschullehrer, zwei akademische Mitarbeiter, zwei Studenten und ein sonstiger Mitarbeiter. In den Fakultätsrat für die Naturwissenschafltiche Fakultät sind Klaus Seidel für die Physiker und Dieter Schaarschmidt für die Chemiker als studentische Vertreter gewählt. Der Fakultätsrat ist zuständig für fast alle Lehre und Forschung betreffenden Angelegenheiten. Einige seiner Aufgaben sind laut §88, SächsHSG:
Probleme mit dem Studium oder Ideen können von Euch über den Fachschaftsrat in den Fakultätsrat eingebracht werden. Meldet Euch einfach bei uns.
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät eine Studienkommission einberufen. Diese besteht aus Lehrenden der Fakultät und Studenten. Sie "erfüllt beratende Aufgaben, die für die sinnvolle Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums bedeutsam sind ... " (SächsHSG, §91, Absatz 2).
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät ein Prüfungsausschuß einberufen. In der Chemie besteht dieser aus drei Professoren, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studenten. Der Prüfungsausschuß achtet darauf, daß die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über Zweifels- und Ausnahmefälle, die auf Antrag eines Kandidaten beraten werden.